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Freitag, April 19, 2024
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    Vereine sind für das Verhalten ihrer Fans haftbar

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    Da Anhänger des FC Carl Zeiss Jena während eines Spiels Pyrotechnik abgebrannt haben, wurde der Verein vom Deutschen Fußball-Bund mit einer hohen Geldstrafe belegt, die nun bestätigt wurde.

    Durch den Bundesgerichtshof wurde höchstrichterlich bestätigt, dass Fußballclubs für deren Zuschauer:innen und Fangruppen juristisch in die Verantwortung gezogen werden können, wenn deren Handlungen im Stadion strafbar seien. Bei dem Club aus Jena ging es konkret um drei Vorfälle aus dem Jahr 2018, bei denen Pyrotechnik im Stadion verbrannt und Gegenstände auf das Fußballfeld geworfen wurden.

    Die Verfahrensordnungen des DFB lässt es zu, dass Vereine die Haftung für die Geschehnisse im Stadion übernehmen. Begründet wurde diese juristische Entscheidung als eine Präventivmaßnahme. Dabei sei es unerheblich, inwieweit die Clubs eine strafbare Handlung im Vorhinein zu verhindern versucht haben.

    Durch die Richter wurde die Geldstrafe für FC Carl Zeiss Jena in Höhe von 25.000 Euro bestätigt und mit der Forderung verknüpft, dass in Zukunft mäßigend auf das Verhalten der Fangruppen einzuwirken sei. Nur so gäbe es die Möglichkeit Ausschreitungen effektiv zu verhindern.

    Unverständnis von Seiten des Vereins und Fans

    Für den Fußball-Club entsteht durch den Gerichtsentscheid ein enormer finanzieller Schaden, der den Regionalligisten aus Jena hart getroffen hat. Laut dem Geschäftsführer des Clubs, Chris Förster, sei ein präventiver Charakter nicht zu erkennen. Die Strafe werde so aufgefasst, dass der Club für eine Handlung sanktioniert werde, die er nie begangen habe.

    Fanhilfen sprechen gar von einer Kollektivstrafe und Sippenhaft, die als ein fatales Zeichen von Seiten des DFB wahrgenommen würde. Im Zuge der langjährigen Kritik am Deutschen Fußball-Bund, dass dieser der Kommerzialisierung des Fußballs Tür und Tor geöffnet habe, wird dessen Ansehen weiter sinken.

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