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Donnerstag, April 25, 2024
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    Bundestag beschließt Erhöhung des Kurzarbeitsgelds bis März

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    Die Fortsetzung des Kurzarbeitsgelds bis März 2022 war bereits beschlossene Sache. Mit einem Änderungsantrag erhöht die Ampel-Koalition nun die Leistung um zehn Prozentpunkte. Damit kommt die neue Regierung den Forderungen der Industrieverbände nach, denn an der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln ändert sich nichts.

    Schätzungen des ifo-Instituts zufolge waren im Oktober 504.337 Beschäftigte in Kurzarbeit. Obwohl die Zahl hoch ist, ist sie seit dem Frühjahr bereits erheblich gesunken: Im Februar 2021 mussten noch 3.766.158 Beschäftigte mit einem Bruchteil ihres Lohns auskommen.

    Das Kurzarbeitsgeld betrug im Regelfall 60% des Bruttolohns, bei einem Kinderzuschlag 67%, erst nach 4 bzw. 7 Monaten jeweils 10% mehr. Vor allem für Menschen, die ohnehin schon mit einem kleinen Gehalt haushalten müssen, bedeutete dies oft eine existenzielle Belastung.

    Nun, nach zwei Jahren Pandemie, wird die Fortzahlung des Kurzarbeitsgeldes nicht nur verlängert, sondern zum ersten Mal auch die Summe angehoben. Bereits die letzte Regierung hatte die Zahlung bis März 2022 garantiert, die Ampelkoalition hebt die Leistung nun um zehn Prozentpunkte an. Für eine Person mit Kind, die Vollzeit arbeitet und dafür den Mindestlohn erhält, heißt das also: Im Fall von Kurzarbeit stehen ihr nun nicht mehr 950 Euro, sondern rund 1.100 Euro monatlich zur Verfügung.

    Die neue Regelung erkennt dabei an, dass Kurzarbeit über einen langen Zeitraum eine existenzielle Bedrohung sein kann. Denn von heute auf morgen mit einem erheblich geringeren Einkommen auszukommen, bedeutet für viele Haushalte, auf ihre kleinen Reserven zurückzugreifen, die endlich sind. Nach sechs Monaten Kurzarbeitsbezug soll die Leistung deswegen auf 80 bzw. 87% des Bruttolohns angehoben werden.

    Umstrittene Finanzierung

    Die Industrieverbände haben schon lange vor der aktuellen Wirtschaftskrise gefordert, die Kurzarbeit auszuweiten. Für sie ist es eine willkommene Subventionierung der Lohnzahlungen und auch die neue Regierung ist dieser Forderung nachgekommen.

    Doch es gibt auch Kritik an der Neuregelung. Manchen geht die Anhebung auf maximal 87 Prozent nicht weit genug, so fordert beispielsweise das Solidaritätsnetzwerk: “Wir fordern das Verbot von Entlassungen für die volle Dauer der Krise! Das Kurzarbeitergeld muss auf 100% des Lohns aufgestockt werden und voll aus den Kassen der Unternehmen bezahlt werden!”

    Denn bisher wird das Kurzarbeitsgeld aus öffentlichen Mitteln bzw. unseren Abgaben gezahlt, konkret aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung.

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