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Freitag, März 29, 2024
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    Generalbundesanwalt: Der Täter von Hanau war ein weiterer Einzeltäter

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    Die Bundesanwaltschaft schließt die Akten zum faschistischen Attentat in Hanau. Tobias R. habe alleine und ohne Mitwisser gehandelt. Auch der rassistische Vater, der nach wie vor Überlebende und Angehörige belästigt, habe von nichts gewusst.

    Beim rechtsterroristischen Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 nahm Tobias R. neun Menschen das Leben. Aber schon der Abschlussbericht des BKA kam zu dem Schluss: Tobias R. sei kein rechter Täter, immerhin habe er seinem “dunkelhäutigen Nachbarn” gelegentlich geholfen.

    BKA-Abschlussbericht zu rechtem Terror von Hanau – „kein rechter Täter“

    Nun, fast zwei Jahre nach dem Attentat, stellt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zum Anschlag ein: Der Täter habe allein gehandelt, und Mitwisser habe es nicht gegeben. Auch R.s Vater habe von nichts gewusst.

    Nachdem R. sein Leben selbst beendete, war es vor allem sein Vater, der in den Augen vieler Migrant:innen in Hanau eine Bedrohung darstellte. Er nannte das Gedenken an Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov schlicht “Volksverhetzung”. Er gab sich Mühe, die Mordwaffen wieder ausgehändigt zu bekommen und stellte rassistische Anzeigen.

    Die Bundesanwaltschaft sprach ihn davon frei, Mitwisser oder gar Mittäter zu sein – sein Sohn Tobias R. habe allein gehandelt. Dass der Vater sich bemühte, die rassistischen und verschwörerischen Blogs seines Sohnes wieder zu veröffentlichen, ändert daran nichts. Auch nicht der Umstand, dass er die Tat seines Sohnes zu billigen scheint, wenn er das Gedenken an die Opfer verhöhnt. Der Vater sei eben “nicht strafrechtlich relevant” beteiligt gewesen.

    Mittäter Polizei?

    Während die Bundesanwaltschaft in Tobias R. einen nicht-rechten Einzeltäter sieht, läuft im Hessischen Landtag ein Untersuchungsausschuss. Er beschäftigt sich mit der Frage, ob es im Zusammenhang mit dem Anschlag zu einem Behördenversagen gekommen ist.

    Der Naziskandal im Frankfurter SEK und die Terrornacht von Hanau

    Dort werden auch Angehörige angehört, die sich als Teil der “Initiative 19. Februar Hanau” verstehen und organisieren. Ihre Forderungen:

    “Die Ankündigung des Generalbundesanwalts, die Akten zu Hanau zu schließen, wird uns nicht aufhalten, weiter für lückenlose Aufklärung und Konsequenzen zu kämpfen.”, leitet die Initiative ihr Statement ein.

    Sie fordert außerdem, dass zur Rolle des Vaters in der Tatnacht weitere Ermittlungen folgen: “Insbesondere die Waffenerlaubnisse für den Täter, die Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufs, der verschlossene Notausgang am zweiten Tatort und die verspätete Stürmung des Täterhauses inklusive der Fragen nach der Rolle rechtsextremistischer SEK-Polizisten in Hanau liegen in der Verantwortung der hessischen Landesregierung und müssen hier aufgeklärt werden.”

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