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    Gewaltsame Zwangsräumung in München: Mann droht – SEK schießt ihm in die Schulter

    Trotz Pandemie und Wohnungsknappheit sollte in München ein 46-Jähriger aus seiner Wohnung verbannt werden. Dieser machte gegenüber dem Gerichtsvollzieher deutlich, seine vier Wände notfalls auch mit einer Waffe zu verteidigen. Daraufhin brach ein Spezialeinsatzkommando in die Wohnung ein und verletzte den Münchener an der Schulter. Trotz Pandemie finden solche Räumungen noch immer regelmäßig statt.

    Am Freitag in der Früh sollte gegen 7:30 ein 46-Jähriger aus seiner Münchener Wohnung in der Balanstraße geräumt werden. Als der Gerichtsvollzieher dort eintraf, um den Bewohner aus seinen vier Wänden zu verbannen, weigerte dieser sich, die Tür zu öffnen. Zudem soll der Mann laut Polizeimeldung erklärt haben, eine Waffe zu besitzen, und dass etwas „passieren würde“, sollte jemand in seine Wohnung eindringen.

    Daraufhin habe der Gerichtsvollzieher die Polizei gerufen. Diese rückte gleich mit einem Sondereinsatzkommando (SEK) an. Als die Spezialeinheit gegen 10:40 die Wohnungstür  des Mannes aufbrach, soll er sie mit einer silbernen Schusswaffe bedroht haben. Aus diesem Grund hätte das SEK mehrfach geschossen, eine Kugel traf den Zwangsgeräumten an der Schulter.

    Eine von der Polizei unabhängige Bestätigung dieses Vorgangs gibt es derweil nicht. Ebenso wenig ist bisher klar, ob die Waffe überhaupt funktionstüchtig war.

    Der 46-Jährige wurde nach seiner Verletzung ins Krankenhaus gebracht, es habe nach offiziellen Angaben keine Lebensgefahr bestanden. Polizist:innen wurden nicht verletzt – insgesamt waren über 40 Beamt:innen im Einsatz.

    Der Schusswaffeneinsatz wird nun routinemäßig überprüft. Diese Untersuchung übernimmt das Bayerische Landeskriminalamt unter der Leitung der Staatsanwaltschaft München I.

    Zwangsräumungen trotz Pandemie

    Trotz Pandemie und staatlicher Anordnungen zur Kontaktreduktion werden noch immer Menschen in Deutschland zwangsgeräumt. Im vergangenen Jahr waren es mindestens 29.744 Zwangsräumungen, davon allein 2.867 in Bayern.

    Zwangsräumungen werden durch die Betroffenen oftmals als lebensbedrohlich empfunden. Aus diesen Gründen kommt es immer wieder zu heftigen individuellen Widerstandshandlungen.

    Anfang November 2020 etwa sollte eine 60-jährige Frau aus ihrer Wohnung in Freiburg-Waldsee geräumt werden. Laut Polizei verweigerte sie der Gerichtsvollzieherin den Zutritt zur Wohnung und drohte, Benzin zu verschütten. Ein deshalb angefordertes SEK brach in ihre Wohnung ein und stellte fest, dass sie sich selbst so schwere Verletzungen zugefügt hatte, dass sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Sie war zuvor unverschuldet in Zahlungsrückstand geraten, da das Amt die Miete nicht rechtzeitig überwiesen hatte.

    Das “Recht auf Stadt”-Netzwerk Freiburg hatte damals erklärt: „Eine Zwangsräumung ist für die Betroffenen ein Akt der Gewalt, bedeutet sie doch den Verlust des eigenen – oft als einzigen sicheren Rückzugsort erlebten – Zuhauses, den Verlust von sozialen Netzwerken in der Nachbarschaft und – bei den derzeitigen Mietpreisen – eine massive Verschlechterung der Wohnsituation oder gleich die Obdachlosigkeit. Gerade in Zeiten einer Pandemie sollte es keine solchen Zwangsräumungen geben.“

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