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Freitag, März 29, 2024
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    Nachtragshaushalt: Schulden auf Vorrat als “Booster” für die Wirtschaft

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    Der Bund konnte im laufenden Jahr mehr Schulden aufnehmen, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt. Christian Lindner fordert nun einen Nachtragshaushalt, der weiter Schulden auf Vorrat macht, und nutzt dazu die Sonderregelung – das ist verfassungsrechtlich umstritten.

    Um Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu finanzieren, nahm der Bund in 2021 rund 240 Milliarden Euro an Schulden auf. Diese wurden nicht vollständig ausgeschöpft. Mit den Kreditermächtigungen, die diese Schulden ermöglicht haben, möchte der neue Finanzminister Lindner nun 60 Millionen Euro geplante, aber nicht aufgewendete Schulden aufnehmen.

    Diese besonderen Kreditermächtigungen sind nötig, weil die Schuldenbremse im Grundgesetz festschreibt, dass der Bundesfinanzminister höchstens 0,35 Prozent der jeweiligen Wirtschaftsleistung an Neuverschuldung aufnehmen darf.

    Wenn der Finanzminister nun die Regelung aufgrund der Pandemie nutzt, um sein Budget in den kommenden Jahren zu vergrößern, kann er Geld aus Schulden aufwenden, ohne weitere Schulden zu machen.

    Die veranschlagten 60 Millionen haben keinen konkreten Verwendungszweck, sondern sollen in den Fonds für Klima und Transformation eingespeist werden. Die “Transformation” bezieht sich vor allem auf Unternehmen, die mit dem Geld aus öffentlicher Hand große Investitionen zum Klimaschutz tätigen sollen.

    Damit werden die Mittel umgewidmet, denn für diesen Fonds waren die Kreditermächtigungen nicht gedacht. Deswegen bleibt der Plan verfassungsrechtlich umstritten.

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