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    Polen: Gesetz zum Schutz der EU-Außengrenze verabschiedet

    Die anhaltende Debatte über Geflüchtete, die über Belarus in die EU gelangen wollen, nimmt Polen zum Anlass, per Gesetz die massive Hochrüstung der EU-Außengrenze zu beschließen.

    An der Grenze zwischen Polen und Belarus müssen seit Monaten Geflüchtete unter lebensbedrohlichen Bedingungen leben, während sie auf eine Aufnahme in die EU hoffen. Seit drei Monaten herrscht deswegen im polnischen Grenzstreifen ein Ausnahmezustand, der zum 1. Dezember auslaufen sollte. Jetzt hat das Parlament einem Grenzschutz-Gesetz zugestimmt, das Einschränkungen an der gesamten EU-Außengrenze möglich macht.

    In dem drei Kilometer breiten Streifen ist der Zugang für Ortsfremde, Journalist:innen und Hilfsorganisationen verboten. Die Grenze ist militärisch gesichert, im Oktober stimmte das Parlament einer Befestigung zu: Der zunächst im August aufgebaute Stacheldrahtzaun soll einer massiven Mauer mit Überwachungssystem und Bewegungsmeldern weichen.

    Europa und seine Geflüchteten

    Das beschlossene Gesetz sieht nun vor, dass der oder die Innenminister:in im Falle einer „Gefahrenlage“ allen ortsfremden Personen den Zugang zu einem definierten Grenzgebiet verbieten kann. Sowohl die Bewegungs- als auch Pressefreiheit können somit an der gesamten EU-Außengrenze Polens zu Belarus, der Ukraine und Russland ausgesetzt werden.

    Bei einem zweitägigen Treffen der NATO-Außenminister:innen in Riga wird neben der Situation an der ukrainisch-russischen Grenze auch über die polnisch-belarussische Grenze beraten. Sollten Polen oder die angrenzenden NATO-Staaten Lettland und Litauen die NATO um Hilfe bei der Grenzsicherung bitten, würden die anderen Mitgliedsstaaten diesen Schritt unterstützen.

    Ukraine-Konflikt: Gegenseitige Provokationen

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