Die Teuerungen waren ohnehin schon im Gange, der Krieg in der Ukraine hat die Preissteigerungen am Energiemarkt nun um ein Weiteres befeuert. Jetzt gibt es in der Regierung Debatten um Hilfen, besonders für einkommensschwache Haushalte. Finanzminister Lindner (FDP) beharrt jedoch auf der Schuldenbremse.
Grünen-Chef Omid Nouripour hat wegen des Ukraine-Krieges zusätzliche Entlastungen in Aussicht gestellt. Sie sollen vor allem einkommensschwache Haushalte erreichen: “Ich gehe davon aus, dass es zusätzliche Entlastungen geben wird. Wir sind in der Koalition in intensiven Gesprächen über die richtigen Instrumente, um einkommensschwachen Haushalten gezielt zu helfen. Das ist das Gebot der Stunde”, sagte Nouripour im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Im Mittelpunkt stünden die steigenden Energiekosten.
Das Vorhaben benötige Geld, was wiederum die Schuldenbremse in Frage stellt. Finanzminister Lindner positioniert sich kritisch gegenüber den Entlastungen und beharrt in diesem Fall auf der “Schuldenbremse”. Dieses Gesetz regelt seit 2009, dass die Bundesrepublik sich jedes Jahr nur mit rund 9 Milliarden Euro verschulden darf.
Andere Maßnahmen wie die Spritpreisbremse lehnte Lindner ebenfalls ab. Den Oppositionsvorschlag, die Mehrwertsteuer für Treibstoffe zu senken, kritisierte er als zu teuer. Mit Blick auf mögliche Versorgungsengpässe angesichts des Kriegs in Europa lobte der Finanzminister die hohen Preise als taugliches Instrument: “Angesichts der hohen Spritpreise gibt es einen natürlichen Impuls, weniger zu verbrauchen”.
Und die 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr?
Warum gab es aber die Debatte um die Schuldenbremse nicht, als binnen kürzester Zeit das Rüstungsbudget um 100 Milliarden Euro erhöht wurde? Die gab es schon, Bundeskanzler Scholz nutzte jedoch einen Umweg – wofür er teils heftig kritisiert wurde: Das zusätzliche Rüstungsbudget ist zwar schuldenfinanziert, stammt aber nicht aus dem Kernhaushalt des Bundestags.
Scholz will dafür ein “Sondervermögen” schaffen und dieses im Grundgesetz verankern. Dadurch gilt für diese Sonderausgabe auch keine (selbst auferlegte) Schuldenregel.