Auf öffentlichen Versammlungen ist es keine Pflicht mehr, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Polizei könnte das Tragen einer Maske auf Demos nun als Verstoß gegen das Vermummungsverbot werten. Versammlungsteilnehmer:innen befürchten, dass der Gesundheitsschutz erneut zum Anlass für Repression wird.
Seit Anfang April ist es an vielen öffentlichen Orten nicht mehr vorgeschrieben, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – etwa im Supermarkt oder im Kino ( ). Das gilt auch für Versammlungen.
Demogänger:innen, die dennoch eine Maske tragen möchten, um sich angesichts hoher Inzidenzraten vor dem Coronavirus zu schützen, könnten nun verstärkte Repression durch die Polizei erfahren. Schließlich könne ein Mund-Nasen-Schutz auch zur Identitätsverschleierung genutzt werden. Dies geht aus einer Stellungnahme der Berliner Polizei auf Anfrage der taz hervor.
Weiter erklärte die Polizei Berlin gegenüber der taz, dass vor Demonstrationen künftig eine “Gefahrenprognose” erstellt würde. Auch von ihr sei abhängig, ob die Polizei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen als Vermummung ahnden würde oder nicht. Für einzelne Demonstrationen könne ein Maskenverbot ausgesprochen werden.
Rechtliche Lage bundesweit unklar
Die Berliner Polizei will das Maskenge- oder -verbot mit Einzelfallregelungen handhaben. Das gibt Versammlungsveranstalter:innen schon im Vorhinein wenig Sicherheit. Polizeien in anderen Bundesländern haben sich bisher noch nicht in der Art geäußert. Die rechtliche Lage, die etwa für die kommenden Demonstrationen am 1. Mai gilt, ist teils undurchsichtig.
In Nordrhein-Westfalen schuf die Polizei bei den Protesten gegen das neue VersG NRW allerdings einen Präzendenzfall: Dort nutzte sie das Vermummungsverbot, um Blöcke der Demonstration gewaltsam auseinanderzutreiben. Begründet hatte die Polizei dies damit, dass Personen in diesem Block medizinische Masken trugen und sich somit bewusst vermummt hätten.