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Freitag, März 29, 2024
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    Klimaaktivistin „Ella“ zu 21 Monaten Haft verurteilt – Gerichtssaal nach Protesten geräumt

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    Seit 16 Monaten sitzt die Klimaaktivistin Ella bereits in Untersuchungshaft. Im Berufungsprozess verstrickten sich von ihr mutmaßlich verletzte Polizisten in Widersprüche. Dennoch wurde sie zu 21 Monaten Haft verurteilt. Das sorgte für so viel Empörung bei Unterstützer:innen, dass der Gerichtssaal geräumt werden musste.

    Am Freitag hat das Gießener Landgericht ein Urteil im Prozess gegen die Klimaaktivistin Ella gefällt: sie soll für 21 Monate in Haft. Da sie bereits seit dem 26. November 2020 inhaftiert ist, bedeutet dies, dass sie noch weitere fünf Monate im Gefängnis bleiben muss. Ella war Ende 2020 im Zuge der Proteste im Dannenröder Forst festgenommen worden, der zum Teil der Autobahn A49 weichen soll.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klimaaktivistin dort einem SEK-Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten habe, als dieser versuchte, sie aus dem Dannenröder Forst zu räumen. Dabei soll sie auch einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen. Beide Polizisten waren während ihrer Zeugenvernehmung im Prozess nur Anonym und mit Sturmmaske aufgetreten.

    Laut der Verteidigung hätten sie sich die Spezialeinsatzkräfze der Polizei jedoch in Widersprüche verstrickt. So hatten diese im ersten Prozess noch ausgesagt, nicht gesichert gewesen zu sein, sodass Lebensgefahr bestanden habe, als sie die Klimaaktivistin aus den Bäumen in der Höhe räumen wollten. Im jetzigen Berufungsprozess wurde jedoch deutlich, dass sie im ersten Prozess falsch ausgesagt zu hatten und sehr wohl gesichert gewesen sein. Zudem erklärte die Verteidigung von Ella, dass das im Berufsungsprozess gezeigte Videomaterial offenbare, dass ihre Mandantin die Polizisten nicht getroffen habe.

     

    Ellas Anwältin Eva Dannefeldt sprach von schwerwiegenden Verfahrensfehlern und warf dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vor, ihrer Mandantin kein faires Verfahren ermöglicht zu haben, etwa indem entlastenden Hinweisen nicht angemessen nachgegangen worden sei. “Wie blind muss man gewesen sein, über all diese Hinweise hinwegzusehen”, sagte Dannefeldt. Nur eine Einstellung des Verfahrens könne kompensieren, was ihre Mandantin habe durchmachen müssen.

    Nach Verkündung des Urteils kam es zu Protest im Gerichtssaal. Etwa 30 Unterstützer:innen protestierten Lautstark mit Parolen, sodass der Saal durch Polizeibeamte geräumt wurde. Einige mussten dabei hinausgetragen werden.

    Sollten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision einlegen, würde das Urteil gegen Ella nach einer Woche rechtskräftig werden. Eine vorläufige Haftentlassung bleibt unwahrscheinlich, da Ella aus prizipiellen Gründen die Angabe ihrer Identität verweigert.

    #FreeElla – Klimaaktivistin im Hungerstreik für ihre Freiheit und in Solidarität mit internationalen Frauenkämpfen

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