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Mittwoch, April 24, 2024
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    67 rechte Chatgruppen bei der Polizei in Hessen aufgeflogen

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    Seit den Ermittlungen im Zusammenhang mit faschistischen Drohschreiben die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren, sind allein im Bundesland Hessen 67 Chatgruppen mit rechten und faschistischen Inhalten aufgeflogen. Mindestens 110 Polizist:innen sollen in diesen Gruppen aktiv gewesen sein.

    Am Donnerstag informierte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) den Innenausschuss des hessischen Landtags über das bisher aufgeflogene Ausmaß rechter Chatgruppen. Anlass dafür war ein Berichtsantrag der Linksfraktion.

    Wie der Minister ausführte, kämen die betreffenden Beamt:innen aus allen hessischen Polizeipräsidien mit Ausnahme des Präsidiums in Kassel. Bei 35 der 67 Gruppen seien Inhalte strafrechtlich überprüft, bei den anderen teilweise dienstrechtlich ermittelt worden. Gegen 67 Beamt:innen seien Strafverfahren und gegen 62 Beamt:innen Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Neben rechten und faschistischen Inhalten, die den deutschen Faschismus verherrlichen oder antisemitisch motiviert seien, sei in den Gruppen auch kinderpornographisches Material verschick worden.

    Da die Chatgruppen nur durch Zufall bei den Ermittlungen um die Drohschreiben des „NSU 2.0“ entdeckt wurden, muss davon ausgegangen werden, dass sie nur die Spitze des Eisberges rechter Vernetzung innerhalb der Polizei und Behörden in Hessen sind.

    Jährlich mehr als 100 Fälle von „Rechtsextremismus“ in Behörden

    Laut dem zweiten Lagebericht „Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden“ der am Freitag vom Bundesinnenministerium vorgestellt wurde, registrieren die Behörden jedes Jahr mehr als 100 Fälle von „Rechtsextremismus“ in den Behörden. Der Bericht betrachtet dabei den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2021. Die meisten registrierten Fälle gibt es bei der Bundeswehr.

    Dem Bericht zufolge waren im Erhebungszeitraum die Aktivitäten von insgesamt 860 Bediensteten betrachtet worden. Als Konsequenz daraus wurden 500 arbeits- und disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet. In 38 Prozent der bewerteten Fälle lagen laut Bericht die Voraussetzungen für eine weitere nachrichtendienstliche Bearbeitung vor.

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