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Freitag, April 19, 2024
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    Auch der Paragraph 218 muss weg!

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    Der Paragraph 219a StGB ist gefallen – nach Jahrzehnte langem Kampf. Nun dürfen Ärzt:innen straffrei darüber informieren, dass sie zum Beispiel selbst Abbrüche durchführen und welche Methoden sie anbieten. Eine längst überfällige Reform hat endlich stattgefunden, nun muss der Abbruch vollständig raus aus dem Strafgesetzbuch. – Ein Kommentar von Olga Wolf

    Der Paragraph 219a StGB, der noch aus der Zeit des Faschismus in Deutschland stammt, ist endlich Geschichte. Das ist der Erfolg mehrerer kämpfenden Generationen, denn gegen das sogenannte “Werbeverbot” haben auch schon die Generationen meiner Mutter und Großmütter demonstriert. Unsere Ausdauer wurde belohnt, unser Druck zeigt erste Wirkungen: Ein ganz wichtiges, strukturelles Problem in der Versorgungslandschaft zur medizinischen Grundversorgung ungewollt Schwangerer ist behoben.

    Denn zuverlässige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch von Mediziner:innen, die ihn selbst anbieten, war bisher unter Strafe gestellt. Unvorstellbar, ist es doch auf Internetseiten von behandelnden Ärzt:innen gang und gäbe, das angewendete Verfahren zu erklären, um Vertrauen zu schaffen und eine aufgeklärte Entscheidung zu erleichtern.

    Strukturelles Problem: Zu wenig Ärzt:innen!

    Wenn wir jetzt bald unsere Recherchen beginnen, welche Ärzt:innen denn Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dann werden wir recht schnell merken: Die Sichtbarkeit der Praxen und Kliniken war nicht das einzige Problem.

    Nicht nur, aber insbesondere im ländlichen Raum sind die Fahrtwege zur nächsten Versorgungsstelle oft lang. Deswegen erklärt Doctors for Choice Germany: “Wir freuen uns. Aber das ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Deutschland ist rückständig, restriktiv und frauenfeindlich, was die vielen Hürden zum Schwangerschaftsabbruch angeht.”

    Das liegt vor allem daran, dass es in Deutschland kein Recht auf den Abbruch gibt, stattdessen steht dieser unter Strafe. Für den Safe Abortion Day diesen Jahres gilt daher der Slogan: Nicht nachlassen, auch der Paragraph 218 muss weg!

    Selbstbestimmung erkämpfen und erhalten

    Den Kampf um körperliche Selbstbestimmung führen wir seit jeher in internationaler Solidarität. Das haben wir gemerkt, als das faktisch vollständige Abtreibungsverbot in Polen die Leben ungewollt Schwangerer bedroht hat und die Wogen ihrer Proteste auch in Deutschland Plätze und Straßen gefüllt haben.

    Das stellenen wir insbesondere auch jetzt fest, wo in den USA die Grundsatzentscheidung zum Recht auf den sicheren Schwangerschaftsabbruch gekippt wurde. Dieser Angriff auf die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung bedroht Menschen, die schwanger werden können, weltweit: Zunächst sind diejenigen in den USA betroffen. Solange das Recht auf Selbstbestimmung jedoch nicht weltweit durchgesetzt und respektiert wird, bedeutet das für uns keine gesicherte medizinische Versorgung.

    Die Vorbereitungen zum Safe Abortion Day am 28. September laufen dieses Jahr unter dem Motto “Schwangerschaftsabbruch – unser Recht, unsere Entscheidung. Hier und weltweit!”. In vielen Städten gehen die Planungen für den Tag gerade erst richtig los und es ist Zeit, sich der Bewegung für sexuelle und körperliche Selbstbestimmung anzuschließen und sie mitzugestalten!

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