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Donnerstag, April 25, 2024
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    Oberster Kapital-Lobbyist fordert Zerschlagung von Streiks, wenn sie zu erfolgreich sind

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    Mit einem Warnstreik hatten Hafenarbeiter:innen die großen Nordseehafen vor rund einer Woche für 24 Stunden lahmgelegt. Schon dieser Druck scheint dem Kapital zu viel zu sein: so fordert der „Arbeitgeberpräsident“ Rainer Dulger die Möglichkeit, mit der Ausrufung eines „nationalen Notstands“ Streiks auch durch Staatsgewalt zu unterbinden. Ver.di findet harsche Worte zu diesem Vorschlag.

    Rainer Dulger ist dafür bekannt, besonders offenherzig die Interessen der Kapitalist:innen in Deutschland zu vertreten. Nun fordert er eine gesetzliche Regelung, um Streiks brechen zu können, wenn diese zu erfolgreich sind.

    Anlass sind 24-stündige Warnstreiks durch die Gewerkschaft ver.di, welche die Abfertigung von Container- und Frachtschiffen in großen Nordseehäfen weitgehend lahmgelegt hatten. Die Ausstände in einer Zeit, in der die Unternehmen dringend Materialien brauchen, hätten ihm sehr missfallen, erklärte Dulger am Mittwochabend vor Journalisten in Berlin. Vielleicht brauche man deshalb einen “nationalen Notstand”, der auch Streikrecht breche.

    Zugleich sieht Dulger Deutschland vor schweren Zeiten. „Die fetten Jahre sind jetzt erst mal vorbei“, so der Kapital-Vertreter. Deutschland sei viele Jahre durch eine „Wohlstands- und Wohlfühloase“ getaumelt. „Aber damit ist jetzt Schluss“, so Dulger. „Wir müssen jetzt gemeinsam immer häufiger darüber reden: Was tun wir, dass unsere Wirtschaft weiter am Laufen bleibt?“, erklärte der Lobbyist.

    Scharfe Kritik von Ver.di

    Die Antwort von gewerkschaftlicher Seite auf Dulgers Vorschlag zur Einschränkung des Streikrechts ließ nicht lang auf sich warten: Offenbar träume Dulger davon, “dass es einen autoritären Staat gibt, der Arbeitnehmerrechte niederknüppelt”, so ver.di-Chef Frank Werneke gegenüber dem Nachrichtenportal The Pioneer. Der Vorschlag sei Ausdruck einer „antidemokratischen Geisteshaltung“.

    Werneke verteidigte zudem die Aktionen der Hafenarbeiter:innen: “Der Sinn von Streiks ist es ja, wirtschaftlich Druck zu machen, damit die Forderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Gewerkschaften überhaupt eine Chance auf Realisierung zu haben”, so Werneke.

    Dabei ist das Streikrecht in Deutschland bereits sehr eingeschränkt: „Wilde Streiks“, die nicht von einer offiziellen Gewerkschaft geführt werden, sind verboten, ebenso wie Streiks aus politischen Gründen. Zudem wurden in der Vergangenheit immer wieder reguläre Streiks von Gerichten unterbunden. Im Falle von laufenden Tarifvereinbarungen gilt außerdem oftmals eine „Friedenspflicht“, während der nicht gestreikt werden darf. Bevor es zu einem Streik kommt, muss zudem erst einmal lange verhandelt werden, bevor ein Ausstand überhaupt begonnen werden darf.

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