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Donnerstag, März 28, 2024
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    3 Euro Hartz IV-Erhöhung – Sozialverbände ziehen vor Gericht

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    Der Sozialverbände VdK und SoVD beklagen die viel zu niedrigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger:Innen und Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen. Die 3€-Anhebungen vom Anfang des Jahres würden einem Inflationsausgleich nicht im Ansatz gerecht. Nun wollen sie dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

    Zu Beginn des Jahres 2022 wurden die Regelsätze der Grundsicherung um 0,76 Prozentpunkte von 446€ auf 449€ angehoben, was ein Plus von gerade einmal drei Euro für eine erwachsende Person und zwei Euro für ein Kind bedeutete. Heutige Inflationsraten von derzeit 7,5 Prozent lassen solche Regelsatz-Erhöhungen völlig unbedeutend werden.

    Nun wollen die Sozialverbände VdK (früher: Verband der Kriegsbeschädigten) und SoVD (Sozialverband Deutschland e.V.) dagegen klagen. Die beiden Sozialverbände erhoffen sich durch Gerichtsverfahren, die bis zum Bundesverfassungsgericht gehen sollen, den Gesetzgeber dazu zu zwingen, das Existenzminimum deutlich zu erhöhen.

    Die Berechnung der Regelsätze erfolgt nämlich nur alle vier Jahre, was explosionsartigen Preissteigerungen nicht gerecht werden kann. Am Ende gehen Menschen, die eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen oder Hartz IV erhalten, leer aus. Dies betrifft in Deutschland rund sieben Millionen Menschen.

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