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Samstag, April 20, 2024
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    Bundesregierung ermöglicht unverbindliche Anti-Corona-Maßnahmen in einem 2-Stufen-Plan

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    Die Bundesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz vor Covid 19 beschlossen, das am 1. Oktober in Kraft treten soll. Die Aushandlung bewegte sich zwischen den Polen „Gesundheitsschutz“ und „Wahrung der Freiheitsrechte“ und ergibt nun in der Summe einen unverbindlichen Kompromiss in Form eines „Zwei-Stufen-Plans“.

    Der Zwei-Stufen-Plan sieht vor, den Bundesländern ein Paket an Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, das sie je nach Lage freiwillig umsetzen können – oder auch nicht. Stufe 1 gilt unmittelbar ab dem 1. Oktober und teilt sich auf in wenige verpflichtende und größtenteils freiwillige Regeln.

    Allgemein verpflichtend gilt ab dem Herbst insbesondere die FFP 2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr, sowie eine FFP 2-Maskenpflicht und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich dazu können die Bundesländer auf folgende Maßnahmen zurückgreifen:

    • Maskenpflicht sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch in öffentlichen Innenräumen.
    • Bei öffentlichen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen wie auch in der Gastronomie entfällt die Maskenpflicht bei Vorlage eines negativen Testnachweises.
    • Die Maskenpflicht kann zusätzlich entfallen, wenn die letzte Impfung oder Erkrankung nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
    • Die Testpflicht kann ausgeweitet werden auf Einrichtungen wie Haftanstalten, Kinderheime und Asylunterkünfte
    • Die Maskenpflicht an Schulen ab der 5. Klasse.

    Überlastung des Gesundheitssystems als Kriterium für Stufe 2

    Bei der „Überlastung des Gesundheitssystems oder sonstiger kritischer Infrastruktur“ soll dann in Stufe 2 auf weitere Maßnahmen zurückgegriffen werden können. Anders als noch in der letzten Herbstwelle orientiert sich eine Verschärfung der Regeln nicht mehr an der Inzidenz. Auch hier obliegt die Umsetzung der freiwilligen Maßnahmen den Bundesländern:

    • Ausnahmslose Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen mit zusätzlichem Mindestabstand.
    • Verpflichtende Hygienekonzepte für „Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich“ in Innenräumen.
    • Bei Nicht-Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern gilt auch im Außenbereich eine Maskenpflicht.

    Bisher keine Lockdowns vorgesehen

    Das Bemühen, sich auf einen Corona-Herbst vorzubereiten, beschränkt sich also bisher größtenteils auf die Umsetzung oder Aussetzung der Maskenpflicht. Lockdowns, Schulschließungen und 2-G-Regelungen sind hingegen nicht geplant. Auch von einer Impfpflicht ist zunächst keine Rede, wobei der Druck in Bezug auf eine vierte Impfung hochgehalten wird, indem für Geimpfte dann – zumindest in Stufe 1 – die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt.

    Nach wie vor: Keine Teststrategie in Betrieben zum Schutz von Arbeiter:innen geplant

    Das Maßnahmenpaket enthält außerdem keine verpflichtende Teststrategie für Betriebe und Arbeitgeber:innen, die für die Arbeiter:innen kostenlose Tests bedeuten würde. Es ist auch sonst keine Ambition für klare Regelungen erkennbar, die bei einer Corona-Infektion den Gesundheitsschutz der Arbeiter:innen garantieren würde. Diese sind derzeit dem Großteil der Willkür des: Chef:innen überlassen, wodurch es inzwischen vielerorts die Regel ist, dass trotz positivem Test und damit nachgewiesenem Ansteckungsrisiko weiter gearbeitet werden muss.

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