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Donnerstag, April 25, 2024
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    EU genehmigt 27,5 Milliarden Euro für energieintensive Unternehmen in Deutschland

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    Der Energiemarkt bringt Haushalte, insbesondere die einkommensschwachen, an die Belastungsgrenzen und darüber hinaus. Viele Privathaushalte müssen sich einschränken. Für Unternehmen, die besonders energieintensiv produzieren, sind die Aussichten rosiger: Die EU genehmigt der BRD Unterstützungsgelder in Höhe von 27,5 Milliarden Euro.

    70 Prozent der Bürger:innen geben Umfragen zufolge an, aktuell Energie einzusparen. Die bisherigen und noch zu erwartenden Preissteigerungen am Energiemarkt sind der Grund. Damit nimmt die Zahl derer, die Energie sparen, in den vergangenen Monaten zu. Besonders sparsam sind die einkommensschwächsten Haushalte, die sich auch in anderen Konsumbereichen stark einschränken bzw. einschränken müssen.

    Für sie halten Abgeordnete warme Worte für einen kalten “Winter des Verzichts” bereit. Anders für Unternehmen, die besonders energieintensiv produzieren: Die Bundesregierung ließ sich bei der EU Unterstützungsgelder in Summe von 27,5 Milliarden Euro absegnen.

    Kosten des Emissionshandels erstatten

    Als Begründung führt die Bundesregierung das EU-Emissionshandelssystem an: Danach sind Unternehmen verpflichtet, mit Emissionszertifikaten zu handeln – so sollte für die Unternehmen ein finanzieller Anreiz entstehen, Emissionen zu reduzieren. Eben diese Kosten, die den Anreiz schaffen sollen, will die Bundesregierung den Unternehmen nun zurückerstatten.

    Denn das Emissionshandelssystem stelle ein Handelshemmnis dar, dass Unternehmen bewegen könnte, aus der EU abzuwandern. Tatsächlich genehmigte die EU die Unterstützungsgelder: “Diese mit 27,5 Milliarden Euro ausgestattete Regelung wird es Deutschland ermöglichen, (…) das Risiko zu verringern, dass die betroffenen Unternehmen ihre Produktion in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen verlagern”, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

    Einige Bedingungen stellt die EU wenigstens: 50 Prozent der Beihilfe müssen in energieeffiziente Modernisierung oder Dekarbonisierung fließen. Außerdem sind nur Unternehmen förderfähig, die 30 Prozent ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken.

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