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    Kritik an neuen Corona-„Schutzmaßnahmen“

    In der vergangenen Woche hatte man sich in der Ampelkoalition auf eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Doch der Änderungsvorschlag ist innerhalb der Bundes- und der Landesregierungen ebenso umstritten wie im Bundestag.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich in der vergangenen Woche auf einen neuen Änderungsvorschlag für das Infektionsschutzgesetz geeinigt.

    Nachdem man in den letzten Monaten in der Bevölkerung vor allem die zurück gewonnene „Freiheit“ in den Vordergrund gestellt hatte, ebnet man nun erneut den Boden für Maßnahmen zur „Pandemiebekämpfung“ in Form der Einschränkung von Freiheitsrechten.

    Der neue Vorschlag zum Infektionsschutzgesetz sieht konkret drei Stufen an Corona-Maßnahmen für den Zeitraum von Oktober bis März vor. Laut FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann will man den Ländern damit das „Rüstzeug für eine dezentrale Bekämpfung der Pandemie“ an die Hand geben. Diese hatten zuletzt immer wieder die Möglichkeit gefordert, freiheitseinschränkende Maßnahmen ergreifen zu können, wie beispielsweise Ausgangssperren.

    Der Plan von Gesundheits- und Justizministerium sieht zunächst bundesweit geltende Maßnahmen vor. Dazu zählen Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr und eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

    In einer zweiten Stufe sollen die Länder darüber hinaus Maßnahmen „zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ ergreifen können. Dazu zählen Maskenpflichten im ÖPNV, in Schulen und öffentlich zugänglichen Einrichtungen, sowie eine Testpflicht in „Gemeinschaftseinrichtungen“ wie Asylbewerberheimen, Gefängnissen oder Kinderheimen.

    Von der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen sollen Menschen dann befreit werden können, wenn sie innerhalb der letzten drei Monate geimpft worden sind.

    Darüber hinaus sollen in einer dritten Stufe bei „konkreter Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ folgende Maßnahmen durch die Länder ergriffen werden können:

    • „Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.
    • Verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume.
    • Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
    • Festlegung von Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.“

    Doch die Pläne sind innerhalb der Regierungskoalition umstritten. Besonders in der FDP scheint die Zustimmung begrenzt zu sein. Beispielsweise stemmt sich Bundestagsvizepräsident Kubicki gegen die Maskenpflicht und verschiedene Abgeordnete kündigten an, dem Gesetzesentwurf nicht ohne Abänderungen zustimmen zu wollen.

    Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig wünscht sich derweil eine stärkere Einbeziehung der Landesregierungschefs. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert einen zu hohen und unpraktikablen Aufwand für die Krankenhäuser.

    Zudem werden die Ausnahmen für frisch Geimpfte kritisiert, da diese einer Empfehlung, sich alle drei Monate impfen zu lassen, gleich kämen, wenngleich Karl Lauterbach das dementiert.
    Wie sich die „Pandemiebekämpfungsmaßnahmen“ weiter entwickeln, ist also noch lange nicht abschließend geklärt. Sie werden aber sicher kommen.

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