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Donnerstag, April 25, 2024
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    Klage gegen die Verkehrspolitik der Bundesregierung

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    Der Verein “Deutsche Umwelthilfe” hat am Montag Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Grund ist das vom FDP-Politiker Volker Wissing verabschiedete Klimaschutzsofortpaket für den deutschen Verkehrssektor. Denn das scheint nicht mehr zu sein als heiße Luft.

    In der über 30 Seiten langen und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg übersandten Klageschrift stellt die Deutsche Umwelthilfe vor allem die Unzulänglichkeit des vor wenigen Monaten verabschiedeten Pakets zum Klimaschutz im Verkehrssektor heraus. Denn das Maßnahmenpaket verfehle die gesetzlichen Vorgaben für weniger CO2-Ausstoß um ein Vielfaches: Statt wie gesetzlich vorgeschrieben 271 Millionen Tonnen CO2 zwischen bis zum Jahr 2030 einzusparen, sind mit den darin aufgeführten Maßnahmen selbst im besten Falle nur etwa 13 Millionen Tonnen eingespartes CO2 möglich.

    Zu einer ähnlichen Einschätzung kam vor wenigen Wochen auch bereits der von der Bundesregierung eingerichtete sogenannte “Expertenrat für Klimafragen” (ERK). Deutlich wird durch die Klage nun besonders, wie uns Ministerien und Politiker:innen mit wohlklingenden Formeln und Paketen abspeisen, ohne tatsächlich entscheidende Veränderungen anzustoßen.

    Zur Verabschiedung des angeblichen Klimaschutzsofortpakets durch das von Wissing geführte Verkehrsministerium war es überhaupt erst gekommen, weil bereits letztes Jahr die zulässigen CO2-Höchstmengen überschritten wurden. Gesetzlich war deshalb vorgesehen, dass die jeweiligen verantwortlichen Ministerien Sofortprogramme aufstellen, um die Einhaltung der CO2-Werte schnellstmöglich wieder zu sichern. So sollte das Klimaschutzsofortprogramm für den Verkehr vorgeblich also die CO2-Werte wieder in „geordnete Bahnen“ lenken.

    Stattdessen versuchte das Ministerium jedoch, unzureichende Maßnahmen und ein Beharren auf dem Status quo als Rettungstat zu verkaufen.
    Volker Wissing und die FDP sowie die gesamte Bundesregierung stehen wegen ihrer Verkehrspolitik sowohl bei Umwelt- als auch revolutionären Organisationen immer wieder in der Kritik. Diese zielt vor allem auf die Sicherung der Profite deutscher Autokonzerne ab. Auf der anderen Seite war man nicht einmal zu einer Verlängerung des 9-Euro-Tickets oder der Einführung eines kostenlosen und gut ausgebauten Nahverkehrs bereit.

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    Die Deutsche Umwelthilfe erlangte vor einigen Jahren bereits größere Bekanntheit durch das beharrliche Erklagen von Dieselfahrverboten in zahlreichen deutschen Gemeinden. Autokonzerne wie Volkswagen und Daimler wurden damals gezwungen, entgegen ihrem Drang nach größtmöglichem Profit Hardware-Nachrüstungen an gebauten Autos vorzunehmen. Offenbar erhofft sich die Deutsche Umwelthilfe von der Klage gegen das Klimaschutzsofortpaket eine ähnliche Wirkung.

    Gleichzeitig wird der klageberechtigte Verbraucherschutzverband aber auch vom japanischen Automonopol Toyota gesponsert, das selbst nur wenige Dieselautos in Deutschland verkauft und die Konkurrenz schwächen will.

    Dass Konzerne und Staat aber tatsächlich einlenken und, wie von der Deutschen Umwelthilfe gefordert, massive Drosselungen des Straßenverkehrs und eine Garantie der Mobilität aller durch den Ausbau von öffentlichen Verkehrsmitteln anstoßen, scheint sehr unwahrscheinlich.

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