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Mittwoch, April 24, 2024
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    Rechnungshof: Pfleger:innen gehen leer aus, Krankenhäuser kassieren

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    Viele Pfleger:innen haben aufgrund eines mangelhaften Verteilungssystems keine Corona-Prämie erhalten. Dennoch soll der Pflege-Bonus mit dem selben Verfahren beibehalten und ausgezahlt werden. Während also Pfleger:innen auf ihre Zahlungen warten, werden Pandemie-Pauschalen für Kliniken zu echten Subventionen.

    Angesichts der zahlreichen Krisen scheint die Krise im Bereich der Pflegekräfte medial in den Hintergrund geraten zu sein. Die Regierung hatte den Pflegebeschäftigten noch im Jahr 2020 eine Corona-Prämie in Höhe von 1.000 Euro aus Bundesmitteln versprochen, den die Länder mit 500 Euro aufstocken sollten.

    Ein Bericht des Bundesrechnungshofs zeigt jetzt: Viele Pfleger:innen haben die Prämie, die ihnen zusteht, nie erhalten. Dabei war das Versprechen simpel, denn diese Prämie sollte automatisch vom Unternehmen ausgezahlt werden. Die 1.500 Euro waren steuer- und sozialversicherungsbefreit.

    Das tatsächliche Verfahren war jedoch laut Bundesrechnungshof “missbrauchs- und fehleranfällig”. Fehleranfällig deswegen, weil viele Einrichtungen die Gelder gar nicht erst beantragten und so die Pfleger:innen nie zu ihrem Recht kamen. Missbrauchsanfällig deswegen, weil auch viele derjenigen Einrichtungsleitungen das Geld für sich beantragten, die in der Pflege selbst nicht tätig waren.

    Besondere Tragweite hat der Bericht auch deswegen, weil das Gesundheitsministerium – inzwischen unter neuer Leitung – eine neue Prämie mit dem Titel “Pflegebonus” auf den Weg bringen will. Dabei soll laut aktuellem Stand dasselbe Verfahren heran gezogen werden, das für die Auszahlung der Corona-Prämie angewendet wurde. Einige Pfleger:innen drohen also wieder leer auszugehen.

    Ganz umgekehrt sieht es im Bericht des Bundesrechnungshofs für die Krankenhäuser und -kassen aus: Noch immer würden Krankenhäuser dafür entschädigt, Kapazitäten für Covid-Patient:innen frei zu halten. Das entspreche aber nicht mehr der Praxis. So dienten die vorgesehenen 5,7 Milliarden Euro des Bundeshaushalts der wirtschaftlichen Absicherung der Kliniken und seien nicht mehr zweckgebunden für die Kliniken. “Die Mittel zur Pandemiebekämpfung in Milliardenhöhe wurden teilweise für eine von der Pandemie unabhängige Subventionierung von Krankenhäusern verwendet”, schreibt der Rechnungshof.

    Ähnliches gelte für die Kassenärztliche Vereinigung, die trotz der geänderten Zuständigkeit für die Abrechnungsprüfung der Bürgertests immer noch Pauschalen für eben diese Aufgabe erhält.

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