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Donnerstag, März 28, 2024
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    CSU-Politiker ändert das Wahlrecht von Bosnien-Herzegowina

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    Der Hohe Repräsentant der internationalen Gemeinschaft, Christian Schmidt (CSU), hat am vergangenen Sonntag – dem Wahltag in Bosnien und Herzegowina – bekanntgegeben, dass er einige Änderungen des Wahlrechts verfügt habe. Der deutsche Politiker bekleidet das mächtigste Amt des Landes und wird nicht gewählt.

    Noch während die Stimmen einer Wahl für mehrere Institutionen in Bosnien und Herzegowina ausgezählt wurden, gab Christian Schmidt (CSU) am Sonntag seine Entscheidung bekannt: Er hat einige Änderungen im Wahlrecht verfügt.

    Der Zeitpunkt dürfte taktisch gewählt worden sein, um zu verhindern, dass sich ein solch starker Eingriff in die inneren Regelungen des Staates an den Wahlurnen zugunsten derjenigen bosnischen Parteien auswirkt, die das Amt des Hohen Repräsentanten kritisch sehen.

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    Christian Schmidt befand sich offenbar schon monatelang in geheimen Verhandlungen mit führenden kroatischen Politiker:innen des Landes, die nun auch in der Wahlrechtsreform tatsächlich bevorzugt werden.

    Hintergrund hierfür dürften nicht etwa die “Stärkung der Demokratie in Bosnien und Herzegowina” sein, wie es das Amt des Hohen Repräsentanten offiziell vorsieht, sondern viel mehr bestimmte taktische Überlegungen, den Einfluss serbischer Politiker:innen, die sich traditionell russlandfreundlich positionieren, in Zeiten des Ukraine-Krieges einzuhegen.

    Insofern ist es wenig verwunderlich, dass die US-amerikanische Botschaft in Bosnien-Herzegowina sich schnell nach der Verlautbarung hinter Schmidts Entscheidung stellte und diese als “dringend notwendigen Schritt” bezeichnete.

    Schon die von Christian Schmidt vor einigen Monaten öffentlich diskutierten Pläne einer Wahlrechtsreform hatten zu großen Protesten auf den Straßen geführt, die vor allem von bosniakischen Einwohner:innen getragen wurden. Schmidt hatte damals mit dem Gedanken gespielt, eine Mindestquote von 3% einzuführen, die für die “demokratische Repräsentation” in einem bestimmten Gebiet notwendig wäre.

    Angehörige einer ethnischen Minderheit in einem bestimmten Gebiet, die dort weniger als diese 3% der Bevölkerung ausmachen, hätten dann bei einigen der Wahlen gar kein Recht mehr darauf, Politiker:innen zu wählen.

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