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Mittwoch, April 24, 2024
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    Iran plant weitere Einschränkung der Kommunikation

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    Wegen der anhaltenden Unruhen im Iran möchte die Regierung ein Gesetz gegen „Fake-News“ verabschieden, um noch enger kontrollieren zu können, welche Informationen aus dem Iran heraus und innerhalb des Staates verbreitet werden.

    Seit September dauern im Iran die Proteste nach dem gewaltsamen Tod von Jina Mahsa Amini an. Nun geht aus einer Pressemitteilung von Kasem Delchosch, dem Vorsitzenden des Justizausschusses hervor, dass ein strengeres Gesetz in Arbeit sei, mit dem „Fake News“ sowie „Überdramatisierung“ in Berichten als Straftat eingestuft werden sollen. Laut Delchosch könne es nicht sein, dass jeder Informationen verbreitet, ohne sie auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft zu haben.

    Die vage Formulierung könnte ein erster Anhaltspunkt dafür sein, dass das Ziel des Gesetzes keine objektiv guten Nachrichten sind, sondern vielmehr die weitere Einschüchterung der Bevölkerung und gezielte Unterdrückung von Regime-unerwünschten Meldungen.

    Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verbreitung von Nachrichten in der islamischen Republik stark eingeschränkt. Medien sind dort in staatlicher Hand und dürfen nur von den Behörden abgesegnete und bestätigte Meldungen publizieren. Gleichzeitig sind Kurznachrichtendienste seit Beginn der Proteste abgeschaltet.

    Aus dem Ausland ist es möglich mithilfe eines Endgeräts und der Software Tor-Snowflake den Menschen im Iran selbst als „Brücke“ für eine funktionierende Internetverbindung zu dienen. Dabei wird die Netzverbindung über möglichst viele verschieden Proxys hergestellt, um die Identität und den Standort des Nutzers im Iran zu verschleiern. Grundlage dafür ist das sog. “Tor-Netzwerk”.

    Das geplante Gesetz der iranischen Regierung wäre damit eine weitere Stufe der Eskalation innerhalb der Proteste, um einerseits die Hoheit über den Inhalt der Nachrichten zu erhalten, andererseits einen neuen Straftatbestand zu schaffen, mit dem Regimekritiker:innen kriminalisiert werden könnten, die dafür nicht einmal selbst auf der Straße an den Protesten teilnehmen müssen.

    Gleichzeitig droht gerade mindestens 24 Demonstrierenden im Iran die Hinrichtung. Vorwurf ist die „Kriegsführung gegen Gott“ durch die Teilnahme an den regimekritischen Protesten. Nach islamischem Recht ist das Urteil bei diesem Straftatbestand die Todesstrafe.

    Bereits am 8. Dezember war der Rapper Mohsen S. wegen eines angeblichen Angriffs mit einer Waffe und einer Straßenblockade durch das Regime ermordet worden. In den sozialen Medien wird dem islamischen Staat wegen der Tötung mit Vergeltung gedroht.

    Schätzungen zufolge sind seit Protestbeginn über 470 Menschen getötet und etwa 18.000 verhaftet worden.

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