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Donnerstag, März 28, 2024
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    Italien: Schikane gegen die Iuventa-Crew bei Anhörungen in Trapani

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    In Trapani finden derzeit die polizeilichen Anhörungen gegen Crew-Mitglieder der “Iuventa”, also gegen zivile Seenotretter:innen, statt. Zum dritten Mal weigerte sich die Polizei, qualifizierte Übersetzer:innen zu stellen, die den Angeklagten einen fairen Prozess ermöglichen könnten.

    Im Gerichtsprozess gegen Besatzungsmitglieder der zivilen Seenotrettung mit dem ehemaligen Fischereifahrzeug “Iuventa” hat sich die Staatsanwaltschaft geweigert, bei der Vernehmung eines deutschen Angeklagten einen qualifizierten Dolmetscher zu stellen.

    Pensionierter Polizist als Dolmetscher

    Dies war das dritte Mal, dass einer der Angeklagten zur Vernehmung nach Trapani im Nordwesten Siziliens reiste. Bereits zwei Vernehmungen am 29.10.22 und am 12.11.22 mussten abgebrochen werden, weil das Polizeipräsidium Trapani nicht in der Lage war, einen geeigneten Dolmetscher zu stellen. Diesmal übernahm die Staatsanwaltschaft selbst und führte somit die Vernehmung auch selbst durch.

    Die Iuventa-Crew beschreibt die Schikane in einer Pressemitteilung: „Die Vernehmung wurde jedoch nach nur 30 Minuten beendet. Die Staatsanwaltschaft stellte denselben Dolmetscher wie beim letzten Mal: einen pensionierten Polizeibeamten, der nicht in der offiziellen Liste der bei Gericht zugelassenen Dolmetscher aufgeführt ist. Er hat keine Erfahrung im Dolmetschen und ist deshalb schon beim letzten Versuch der Vernehmung gescheitert.

    Kein Interesse an Aufklärung

    Die Tatsache, dass sich die Staatsanwaltschaft anscheinend nicht um diese Umstände kümmert, gibt Anlass zu ernster Besorgnis, da dies nur bedeuten kann, dass sie tatsächlich überhaupt kein Interesse an der Aufklärung der Fakten rund um die Vorwürfe gegen die vier Iuventa-Besatzungsmitglieder und die anderen 21 Angeklagten hat: ‚Das Grundrecht auf ein faires Verfahren wurde den Angeklagten zum dritten Mal verweigert, was zeigt, dass die Staatsanwaltschaft nicht daran interessiert ist, den faktischen Hintergrund zu kennen, um zu entscheiden, ob der Fall gerichtsverwertbar ist.‘, so Francesca Cancellaro, Anwältin der Verteidigung.

    Die Verteidigung musste sich sogar weigern, das Protokoll am Ende des Verhörs zu unterschreiben. ‚Wir sind erstaunt über das, was heute im Büro der Staatsanwaltschaft in Trapani passiert ist. Es ist uns noch nie passiert, dass wir das Protokoll eines Verhörs nicht unterschreiben konnten. Das Protokoll entsprach nicht den Aussagen, die wir gemacht hatten, also baten wir den Staatsanwalt um eine Korrektur, was dieser verweigerte, so dass wir die Unterschrift verweigern mussten.‘, so Nicola Canestrini, Anwalt der Verteidigung.

    Dariush Beigui, Iuventa: ‚Ich traue den Ermittlungsbehörden nicht zu, dass sie willens und in der Lage sind, dafür zu sorgen, dass meine Rechte geachtet werden. Wie sollte ich auch, wenn sie nicht einmal ihre eigenen Regeln und Vorschriften einhalten‘“.

    Nun liegt es am Gericht, eine Entscheidung zu treffen, wie im Prozess mit diesen Verhören umgegangen wird.

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