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Freitag, März 29, 2024
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    Energie-Subventionen, Wohngeld, Bürgergeld – so will der Staat 2023 die Teuerungen abfedern

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    Ein neues Jahr bringt auch viele gesetzliche Veränderungen mit sich von denen Millionen Menschen betroffen sind. Von staatlichen Subventionen für Gas, Strom und Fernwärme über Wohngeldanpassungen und “Bürgergeld”. Was ändert sich 2023?

    Nach +3,1 Prozent im Jahr 2021 dürfte im Jahr 2022 die Gesamtinflation laut Prognosen bei +8,4% gelegen haben. Das bedeutet zum einen, dass große Unternehmen hohe Profite eingefahren haben: die an der Börse DAX gelisteten deutschen Unternehmen haben rund 50 Milliarden Euro an Dividenden ausgeschüttet und damit so viel wie nie zu vor. Zugleich ist das leben für viele Menschen sehr viel teurer geworden. Regierungsvertreter befürchteten “Aufstände” und reagierten mit neuen Programmen zur Abfederung der Teuerungen. Folgende Maßnahmen sind hier für Arbeiter:innen im Jahr 2023 relevant:

    • Ab dem 1. Januar greift der sogenannte “Energiepreisdeckel”. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Subvention auf Gas, Strom und Fernwärme. Der Staat legt einen Maximalbetrag fest und zahlt alles was die Energieanbieter darüber hinaus verlangen aus dem Staatshaushalt. Die Endkunden zahlen pro Kilowattstunde maximal 40 Cent bei Strom, 12 Cent bei Gas und 9,5 Cent bei Fernwärme. Damit liegen die Preise oftmals bei dem doppelten des Vorjahresniveaus. Weitere Infos dazu hier und hier.
    • Hartz IV heißt jetzt Bürgergeld. Das bedeutet im wesentlichen einen Inflationsausgleich bei den Regelsätzen. Das Lebensniveau dürfte ähnlich niedrig wie zuvor bleiben. Auch ansonsten war das Bürgergeld im Kompromiss mit der CDU so weit aufgeweicht worden, dass nur kleine Veränderungen zum bisherigen Hartz IV-System stattfinden. Dazu der Kommentar unserer Autorin Tabea Karlo: “Alles in allem verändert sich so gut wie nichts.”
    • Millionen Menschen ächtzen in Deutschland unter zu hohen Mieten. Ihre Löhne reichen oftmals nicht aus, die ständig steigenden Mietpreise zu zahlen. Wer knapp über dem Hartz IV-Niveau verdiente konnte deshalb bisher staatliches Wohngeld beantragen und damit einen kleinen Teil der horrenden Mieten zahlen. Dieses wird ab dem 1. Januar 2023 nun erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Zudem wird der Kreis derjenigen die Wohngeld beziehen können erweitert. Waren es bisher nur 600.000 Haushalte, soll das neue Wohngeld von etwa 2 Millionen Haushalten bezogen werden können. Ob man einen Anspruch hat, kann hier errechnet werden.
    • Mitte des Jahres gibt es dann eine Rentenerhöhung. Ab dem 1. Juli könnten nach aktueller Schätzung die Renten West um 3,5 Prozent und die Renten Ost um 4,2 Prozent steigen. Damit liegt die Rentenerhöhung weit unter einem Inflationsausgleich. Unsere Kommentatoren analysierte die Rentenerhöhung in einem Kommentar als „Farce“
    • Das Kindergeld wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Letztlich handelt es sich auch hier gerade mal um einen Inflationsausgleich. Zudem gibt des den Kinderzuschlag, der Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen unterstützen soll. Hier wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.
    • In diesem Jahr soll außerdem noch ein 49-Euro-Ticket eingeführt werden, mit dem deutschlandweit der öffentliche Nahverkehr genutzt werden kann. Bis jetzt ist die Finanzierung unklar, weshalb sich die Einführung weiter verzögert. Unser Kommentator Julius Kaltensee nennt die 4 größten Probleme dieses Tickets.

    Neben diesen Teuerungsmaßnahmen gibt es noch weitere neue Gesetze:

    • Zum 1. Januar 2023 wird die obere Einkommensgrenze von sogenannten “Midijobs” (Übergangsbereich) noch einmal um 400 Euro auf dann 2000 Euro angehoben.
    • Der Ausbildungsfreibetrag wird ab 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben.
    • Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.000 Euro statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
    • Das Lieferkettengesetz tritt in Kraft. Unser Kommentator Tim Losowsky bezeichnete in einem Kommentar dies als „PR-Gag und Schlag ins Gesicht von Opfern neokolonaler Ausbeutung“.

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