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Polizeimord an Mouhamed Lamine Dramé: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Im vergangenen Sommer wurde der 16-jährige Mouhamed Lamine Dramé in der Dortmunder Nordstadt von der Polizei erschossen. Die Staatsanwaltschaft kommt zu einem klaren Urteil: Schon der Einsatz von Reizgas und Taser war unverhältnismäßig.

Im Prozess um den Tod von Mouhamed Lamine Dramé gibt es fünf angeklagte Polizist:innen. Hauptbeschuldigter ist der 29-jährige Beamte, der mit einer Maschinenpistole auf Dramé zielte, der später im Krankenhaus an den Verletzungen verstarb. Ihm wird Totschlag vorgeworfen.

Daneben sind drei Polizist:innen der gefährlichen Körperverletzung im Amt beschuldigt. Gegen den Dienstgruppenleiter lautet der Vorwurf „Anstiftung zur Körperverletzung im Amt“.

Alle Beschuldigten haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Stellungnahmen bzw. Einlassungen der Polizei unmittelbar nach dem tödlichen Einsatz stellten sich innerhalb kürzester Zeit als falsch heraus.

Dortmund: Polizeimord an Mouhamed Lamine Dramé – immer mehr Polizeiaussagen stellen sich als falsch heraus

Alle fünf Beschuldigten seien auf extremistische Einstellungen überprüft worden. Eine solche liege bei keiner der Einsatzkräfte vor.

Unverhältnismäßig und eigenmächtig

Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bewertet den Einsatz nun sehr eindeutig als unverhältnismäßig: Von Dramé sei keine Bedrohung für die Beamt:innen ausgegangen.

Schon der Einsatz von Reizgas und Taser sei nicht das mildeste mögliche und demnach zulässige Mittel gewesen. Der Einsatz der Schusswaffe sei es erst recht nicht, zumal der Polizeischütze nicht auf Anweisung geschossen haben soll.

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