Landgericht entscheidet: Razzia beim Offenen Antifaschistischen Treffen Augsburg war rechtswidrig
Am 1. März stürmten rund zwei dutzend Polizist:innen das “Offene Antifa Treffen” (OAT) im bayrischen Augsburg, es folgten bundesweite Solidaritätsaktionen gegen diese Repression. Das Landgericht entschied: Die Razzia war rechtswidrig.
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