Landgericht entscheidet: Razzia beim Offenen Antifaschistischen Treffen Augsburg war rechtswidrig

Am 1. März stürmten rund zwei dutzend Polizist:innen das “Offene Antifa Treffen” (OAT) im bayrischen Augsburg, es folgten bundesweite Solidaritätsaktionen gegen diese Repression. Das Landgericht entschied: Die Razzia war rechtswidrig.