34 Gefangene aus der JVA Ravensburg, darunter der politische Gefangene Jo, unterzeichneten einen Beschwerdebrief. Darin geht es unter anderem um den Vorwurf mangelnder Kompetenzen von Angestellten der JVA, die steigenden Preise und Kontaktbeschränkungen.
Am Freitag, 2.6, wurde von einem Solidaritätsbündnis für den inhaftierten Antifaschisten Jo ein Beschwerdebrief verbreitet. 33 Gefangene der Justizvollzugsanstalt Ravensburg und der dort gefangene Jo hatten diesen Brief bereits am 17. März unterschrieben.
Sie schreiben, dass ihre Anträge und Ersuche an die Anstaltsleitung nichts gebracht hätten und sie sich deswegen nun an die Öffentlichkeit wenden würden. Im Brief werden verschiedene Themen zur Sprache gebracht.
Telefon und Personal
Unter anderem seien Telefonate ins Ausland nur begrenzt möglich. Ausländische Gefangene mit Familie und Freund:innen in Serbien, Bosnien, Kroatien, Slowenien oder Albanien können diese zur Zeit überhaupt nicht erreichen.
Namentlich einige Angestellte ihrer JVA seien besonders verantwortlich für die schlechten Haftbedingungen. Konkret richten sich die Beschwerden gegen Herrn M., Frau K., den Doktor G. und die Vollzugsleitung.
Herr M. ist Sozialarbeiter in der Haftanstalt. Der Sozialdienst hat vor allem die Aufgabe, die Resozialisierung nachhaltig zu gestalten, zum Beispiel durch Weiterbildungen oder die konkrete Vorbereitung auf die Zeit nach der Haftentlassung. Herr M. dagegen versuche, die Gefangenen gegen ihren Willen zum Unterzeichnen von Schreiben zu überreden, die nicht im Interesse der Insass:innen seien. Er habe das gesamte Vertrauen in den ihm zugewiesenen Posten verspielt, und es „scheint ihm alles daran gelegen, dass wir so lange wie möglich ohne Chance auf Resozialisierung in Haft bleiben.“
Frau K. sei für die Drogenberatung zuständig. Hier dauere es, im Vergleich zu anderen JVA um ein Vielfaches länger, bis ein Antrag auf Gespräche bearbeitet werde. Entweder sei dies bewusste Verschleppung oder Frau K. sei einfach überfordert. Beides würde Handlungsbedarf zeigen, so die Gefangenen.
Doktor G. sei in der JVA dafür bekannt, dass er seine Patient:innen nicht ernst nähme: Er spiele die körperlichen und psychischen Beschwerden der Insassen herunter und beschränke sich auf Symptom-Behandlung.
Zuletzt geht es noch um die Vollzugsleitung: Diese veranlasse nämlich oft kaum oder gar keine Resozialisierungsmaßnahmen – auch nicht für mehrjährige Gefangene. Auch sei sie keine Stütze bei der unbedingt erforderlichen Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche. So „darf man sich nicht wundern, warum so viele ehemalige Häftlinge erneut straffällig werden“.
Teuerungen im Gefängnis
Die steigenden Preise treffen auch die Insass:innen der JVA. Ihr Lohn in den Haftwerken beträgt 2 Euro pro Stunde. Trotz dieser krassen Ausbeutung müssen sie Artikel des täglichen Bedarfs von ihrem Lohn bezahlen. Und das sei bei den steigenden Preisen und der letzten Lohnerhöhung von 7ct/Std. einfach nicht mehr möglich.
Energiesparmaßnahmen und Besuchsregelungen
Sowohl die staatlichen Eingriffe während der Corona-Pandemie als auch die Sparmaßnahmen bei Strom und Energie haben in der JVA Ravensburg noch kein Ende gefunden.
Zum einen sei es den Inhaftierten nicht gestattet, nach der Arbeit duschen zu gehen. Des weiteren würden ihre Besuchszeiten, die sowieso schon sehr kurz seien, seit Corona noch kürzer gehalten. Zwei einstündige Besuche im Monat sollen den Gefangenen reichen. Keine Ausnahmen – beispielsweise für Insass:innen mit Kindern – seien erlaubt. Körperkontakt sei dabei eigentlich komplett verboten, und auch das Tragen einer Maske sei noch immer Pflicht.
Schikane gegen Gefangene
Zusammenfassend seien die beschriebenen Zustände und die Weigerung der Anstaltsleitung, daran etwas zu ändern, „Schikane“: Den Gefangenen – ob nun aus rein politischen Gründen eingesperrt oder nicht – solle die Haft ungemütlich gemacht werden. Gerade die so wichtige Resozialisierung lasse man hier komplett unter den Tisch fallen.
Den Insassen sei „es nochmal wichtig festzuhalten, dass wir nicht erwarten, im Vollzug verwöhnt zu werden. Die Forderungen, die wir stellen, sollten eigentlich Mindestanforderungen an den Justizvollzug sein.“