Die Kriminalisierung antifaschistischer Arbeit nimmt zu: Diese Woche kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen bei antifaschistischen Personen im Zusammenhang mit § 129-Verfahren.
Am Mittwoch, 11. Oktober 2023, wurden in Nürnberg zeitgleich die Wohnungen von sechs Personen durchsucht. Dabei wurden Mobiltelefone, Datenträger und sonstige Unterlagen mit mutmaßlich relevanten Informationen beschlagnahmt, festgenommen wurde niemand. Von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft München wird den Bewohner:innen vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung nach § 129b Strafgesetzbuch, dem sogenannten “Schnüffelparagraphen”, gebildet zu haben bzw. beteiligt zu sein.
Folge des haltlosen Vorwurfs sind umfassende Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle der Betroffenen ab sofort. Einziger tatsächlicher Anknüpfungspunkt der Repressionsbehörden dafür sollen Graffitis sein, mit denen zu Solidarität mit Lina und anderen antifaschistischen Personen in Haft aufgerufen wurde. Dabei steht das verletzte Eigentum einer anderen Person in keinem Verhältnis zu der Rechtsbeeinträchtigung der Betroffenen.
Zunehmende Kriminalisierung antifaschistischer Arbeit
Nachdem schon der Prozess gegen Lina E. dieses Jahr hauptsächlich auf Indizien gestützt wurde, sieht sich der Repressionsapparat der BRD nunmehr ermächtigt, selbst bei harmlosen Graffitis mit politischem Inhalt die volle Bandbreite staatlicher Verfolgung aufzufahren. Wer „linkes Gedankengut verbreitet“ (so die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft), muss demnach damit rechnen, dass frühmorgens Polizeibeamte an der Tür stehen. Diese Einschüchterungsversuche sollen politische Arbeit erschweren und verhindern.
Umso absurder erscheint die ganze Aktion mit Blick auf die Ergebnisse der bayerischen Landtagswahl: Nachdem selbst bürgerliche Politiker:innen seit Sonntag wegen der Höchstwerte der AfD über eine Rechtsruck diskutieren, behindert die Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei weiterhin anti-faschistische Arbeit und kriminalisiert diese. Den Ausgang des Verfahrens um Lina E. missbraucht die Polizei, um ein Delikt zu “basteln”, das geeignet ist, um nun ” organisierte Kriminalität” zu verfolgen und nicht den Vorwurf der einfachen Sachbeschädigung. Damit setzt sich eine verquere Klassen- und Gesinnungsjustiz in dem Vorgehen der Beamt:innen fort.
Solidarisierungen mit den Betroffenen
Zur Unterstützung der vom Vorwurf betroffenen Personen waren einige Menschen vor Ort anwesend. Diese wurden mit Platzverweisen verjagt. Zur Solidarisierung hat sich daraufhin in Nürnberg der „Solikreis Nürnberg“ gegründet, der das Ermittlungsverfahren öffentlich begleitet. Solidaritätsbekundungen gab es auch seitens des “offenen Antifa-Treffens” (OAT) Augsburg.