Der Fall Kenan Ayas und die kollektive Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung

Seit Juni 2023 sitzt Kenan Ayas in Untersuchungshaft in Hamburg am Holstenglacis. Grund dafür ist der Paragraph 129b StGb, welcher eine Unterstützung oder Mitgliedschaft einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland beinhaltet. Die Umstände seiner Anklage und Inhaftierung in Deutschland haben einen langen juristischen Vorlauf und sind eng verzahnt mit bilateralen und politischen Verhandlungen des türkischen Staates mit der EU. – Ein Kommentar von Esther Zaim.