Am 29.05. hat das Bundeskabinett das seit Monaten diskutierte „Rentenpaket II” endgültig umgesetzt. Die Ampelregierung betont, dass diese Rentenreform ein wichtiger Schritt sei, um das Rentenniveau zu stabilisieren. – Was beinhaltet das Rentenpaket und wie ist es einzuordnen?
Die Ampelregierung hat das schon länger diskutierte Rentenpaket II nun final beschlossen. Offiziell trägt die Reform den Namen „Rentenniveaustabilisierungs – und Generationenkapitalgesetz“ und soll bis zum 30. Juni seine Wirkung entfalten. Das Paket wurde dabei mit dem Beschluss des Bundeskabinetts in Gang gesetzt.
Der von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorbereitete Gesetzesentwurf sieht besonders zwei wesentliche Veränderungen vor: So soll zum einen das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert werden. Damit ist gemeint, dass sich die Rente im Verhältnis zu dem Einkommen entwickeln soll. Zum anderen sollen mit dem sogenannten „Generationenkapital” Anlagen am Aktienmarkt getätigt werden, von denen ein Anteil in die gesetzliche Rentenversicherung fließen soll. Dafür soll der deutsche Staat Schulden aufnehmen, die aber nicht der Schuldenbremse unterliegen sollen, um dieses Kapital dann in Aktien anlegen zu können.
Unterstützung bekommt das Paket neben der Ampelregierung auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die Notwendigkeit des Gesetzes wird damit begründet, dass mit dem demografischen Wandel in Deutschland immer weniger junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kämen, während immer mehr sogenannte „Baby-Boomer” in den kommenden Jahren in Rente gehen würden. Das Gesetz wird also auch als Erfolg für die jüngeren Generationen verkauft. Doch wie ist das Paket tatsächlich zu bewerten?
Stabiles Rentenniveau – dafür immer länger arbeiten
In einem Mitte Mai 2024 erschienenen Interview von Lindner mit der Funke Mediengruppe betont der Finanzminister, dass das Rentenpaket II erst der Anfang sei. Es würden noch viele weitere Pakete folgen. Auf die Nachfrage, was diese beinhalten würden, antwortete Linder, dass man in Zukunft mehr Anreize schaffen wolle, die sogenannte „Lebensarbeitszeit” zu erhöhen.
Kurz gesagt: Das Renteneintrittalter soll immer weiter nach hinten geschoben werden. Denn aktuell – so zumindest Linder – gäbe es viel zu wenig Anreize, wirklich zu arbeiten, und viel zu viele, Arbeitsangebote abzulehnen. Auch Heil argumentiert ähnlich und betont, man setze mit dem Rentenpaket ein deutliches Zeichen für mehr „Leistungsgerechtigkeit“.
Zugeständnisse – aber wie lange noch?
Es zeigt sich also, worin die tatsächlichen Interessen hinter einer derartigen Rentenreform bestehen: Zum einen sind sie als Zugeständnisse besonders an jüngere Arbeiter:innen zu bewerten – gleichzeitig aber nur für jene, die nicht von Sozialleistungen abhängig sind und täglich arbeiten gehen.
Dass diese Zugeständnisse eben diesen bitteren Beigeschmack haben, zeigt sich bereits in dem von Linder angekündigten Reformpaket III, das faktisch den Weg für eine Erhöhung des Rentenbeitrittsalters ebnen und den Druck erhöhen soll, aktiv ins Arbeitsleben „integriert” zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rentenreform in den nächsten Monaten entwickeln wird und welche Angriffe auf die Arbeiter:innenklasse zukommen werden.