50 Euro Bargeld für Geflüchtete ist nicht ausreichend

Nachdem Ende Mai 2024 gesetzlich die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen wurde, hat nun ein Gericht in einem Einzelfall die Bargeldbegrenzung von 50 Euro als rechtswidrig erklärt. Die konkrete Umsetzung der Maßnahme obliegt jedoch den einzelnen Bundesländern.