BAföG verfassungswidrig: Wie wenig ist genug fürs Existenzminimum?
Eine Berliner Medizinstudentin klagte gegen zu niedrige BAföG-Sätze. Nun stimmte das Berliner Verwaltungsgericht zu. BAföG Sätze die niedriger als das Bürgergeld sind seien verfassungswidrig, da sie unter dem „menschenwürdigen Existenzminimum“ lägen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts bleibt noch aus. Doch was ist eigentlich ein „menschenwürdiges Existenzminimum“, und ist das Bürgergeld eine akkurate Messlatte dafür? – Ein Kommentar von Jens Ackerhof.
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