Noch bis Ende Juli 2024 soll der neue Haushaltsentwurf vom Kabinett beschlossen werden. Immer wieder betont die Ampel-Koalition dabei, der Entwurf sei ein Zeichen von Sicherheit und Stabilität. Doch was genau können wir vom Bundeshaushalt 2025 erwarten?
Der kürzlich angekündigte Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2025 steht in den Startlöchern. So kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, man habe sich in vielen Bereichen einigen können und schaffe mit dem geplanten Bundeshaushalt ein Zeichen der Stabilität in Zeiten der „Unruhe“. Zudem sei es gelungen, mit den geplanten Ausgaben die Schuldenbremse einzuhalten.
Viele Menschen seien jedoch in der heutigen Zeit beunruhigt und verunsichert durch den aktuellen Krieg in der Ukraine und „irreguläre Migration“, so Olaf Scholz auf der Pressekonferenz. Doch was genau ist nun für den Bundeshaushalt 2025 geplant?
Mehr Kindergeld – und mehr Geld für Polizei und Bundeswehr
Besonders Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, man leiste mit dem Entwurf einen großen Beitrag für die Kinder in Deutschland. So soll das Kindergeld um fünf Euro erhöht werden, außerdem solle das sogenannte „KiTa Qualitätsgesetz“ für das Jahr 2025 verlängert werden. Gleichzeitig sind bei den Integrationskursen für Geflüchtete im kommenden Jahr Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich zu erwarten. Darüber hinaus gibt es auch 1 Milliarde Euro weniger für humanitäre Hilfe im Ausland.
Klar ist, dass die Ausgaben für die Bundeswehr erheblich steigen werden. So soll mit den geplanten Ausgaben das NATO-Ziel, das Militärausgaben von 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) vorgibt, deutlich überstiegen werden. Zusätzlich sollen auch im Inland die Kräfte des deutschen Staats finanziell gestärkt werden. Konkret bedeutet das 1 Milliarde mehr Euro für „innere Sicherheit“, wobei hiervon besonders die Bundespolizei profitieren dürfte.
Steuerentlastungen für Unternehmen, verschärfte Sanktionen für Erwerbslose
Der geplante Bundeshaushalt sieht zudem die sogenannte „Wachstumsinitiative“ vor. Diese beinhaltet v.a. steuerliche Entlastungen für Unternehmen und Selbstständige, beispielsweise, indem die sogenannte „kalte Progression“ abgebaut werden soll. Zudem sollen die Anreize für Investitionen erhöht werden.
Zusätzlich soll mit dem Haushaltsentwurf von der Möglichkeit, Sozialleistungen zu empfangen, abgewichen werden: So sollen Zuschläge ausgezahlt werden, wenn die Beschäftigten über die tariflich vereinbarte Vollzeit hinaus arbeiten. Ebenfalls geplant ist die Verschärfung von Sanktionen, sollten Empfänger:innen von Bürgergeld „zumutbare Arbeit“ ohne einen „triftigen Grund“ ablehnen.
Außerdem soll die Meldepflicht von Bürgergeldempfänger:innen ausgeweitet werden: diese sollen regelmäßiger persönlich bei den zuständigen Behörden vorsprechen, um dem „Gegenleistungsprinzip“ nachzukommen. Derartige Maßnahmen reihen sich somit ein in die zunehmend verschärfte Rhetorik gegenüber Erwerbslosen der letzten Monate. Ob der jetzige Entwurf bei seiner Diskussion im Kabinett die betonte Einigkeit und Geschlossenheit der Ampel-Koalition noch ins Wanken bringen wird, bleibt abzuwarten.