Änderung des BKA-Gesetzes: Mehr Befugnisse, mehr Überwachung

Heimliche Durchsuchung von Wohnungen und Installation von Staatstrojanern, biometrische Überwachung im Internet und automatisierte Datenanalyse – all dies soll dem Bundeskriminalamt zukünftig erlaubt sein. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes und weiterer Gesetze, den Innenministerin Nancy Faeser kürzlich vorgelegt hat, sieht die Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts und der Polizei vor – zu Lasten der Grundrechte und im Widerspruch zu dem, was im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. – Eine Einordnung von Alexandra Baer.