Ob Rondenbarg oder PKK: Kollektive Bestrafung wird Normalität

Schon die Anwesenheit bei einer Demonstration, bei der es zu Straftaten kommt, soll nun für eine Verurteilung wegen Beihilfe ausreichen. Das entschied das Landgericht Hamburg in den ersten Urteilen zu den Rondenbarg-Prozessen rund um den G20-Gipfel. Damit verlässt es die bisher gültige Rechtsprechung – mit weitreichenden Folgen für die Versammlungsfreiheit. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.