Rondenbarg-Prozess: Verurteilung ohne individuell begangene Straftat

Über sieben Jahre sind seit dem G20-Gipfel in Hamburg vergangen. Am Dienstag wurden zwei Personen wegen ihrer Teilnahme an einem der Gegenproteste, bei welchem es zu Straftaten gekommen sei, zu je 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Individuell kann den beiden bis heute nichts nachgewiesen werden.