Geflüchtete müssen sich künftig auf massive Kürzungen ihrer Rechte einstellen, nachdem der Bundestag am Freitag das sogenannte „Sicherheitspaket” verabschiedete. Teile des Gesetzespakets wurden jedoch vom Bundesrat abgelehnt.
Das sogenannte „Sicherheitspaket” wird seit geraumer Zeit umfassend diskutiert. Die Ampel-Regierung nahm den Anschlag von Solingen zum Anlass, um massive Verschärfungen des Asyl- und Grundrechts, einen erheblichen Ausbau von Überwachung und Kompetenzen der Sicherheitsbehörden, sowie Veränderungen am Waffenrecht vorzunehmen. Nun kam es am Freitag zur Abstimmung im Bundestag und Bundesrat.
Konkret handelt es sich beim Sicherheitspaket um zwei Gesetzespakete, von denen das erste (der Gesetzesentwurf „Verbesserung der Inneren Sicherheit“) die Verschärfungen am Asyl- und Waffenrecht beinhaltet und keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedarf:
So sollen Geflüchtete, für die laut der Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, keine staatlichen Leistungen mehr erhalten. Das wären z.B. Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl merkte dazu an, dass dies „zu vorsätzlich herbeigeführter Wohnungslosigkeit und Verelendung bei Schutzsuchenden“ führen werde.
Nicht erst seit Solingen – Die Kontinuität der Asylrechtsverschärfungen in der BRD
Des Weiteren würden auch Messerverbote in der Öffentlichkeit ausgeweitet werden. So existiert bereits ein Verbot, Waffen bei Volksfesten oder Sportveranstaltungen mitzuführen, nun sollen Messer im Waffengesetz ausdrücklich auch dazu gezählt werden.
Der Gesetzesentwurf wurde mit 357 Für- und 289 Gegenstimmen angenommen.
Kriminalisierung von Geflüchteten europaweit zu beobachten
Nicht erst seit dem Messerangriff in Solingen hat die Ampel-Koalition starke Einschnitte an den Rechten von Geflüchteten vorgenommen. In den vergangen Jahren und Monaten kam es immer wieder zu Maßnahmen, wie z.B. der GEAS-Refor oder der Bezahlkarte, welche die Lage von Geflüchteten verschlechtern. Jedoch haben sich seit Solingen die Forderungen nach noch härteren Maßnahmen, wie z.B. temporären Grenzschließungen, noch gesteigert.
Aber nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa wird das Recht auf Asyl weiter eingeschränkt. In Frankreich beispielsweise wird die Haftzeit von ohne Papier eingereisten Migrant:innen auf 120 Tage verlängert.
Sicherheitspaket scheitert teilweise am Bundesrat
Das zweite Gesetzespaket (der Gesetzesentwurf „Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“), das die Ausweitungen der Kompetenzen und Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten vorsieht, wurde vom Bundestag mit 367 Für- und 280 Gegenstimmen ebenfalls verabschiedet.
Laut dem Entwurf hätten Behörden unter anderem die Möglichkeit, zur Identifizierung von Gesuchten eine Software anzuwenden, die biometrische Daten wie Gesicht und Stimme aus dem Internet mit Hilfe von KI abgleicht. Der Entwurf sah vor, dass dazu eine Straftat vorliegen oder unmittelbar bevorstehen muss, die nach geltendem Recht eine Telekommunikationsüberwachung rechtfertigt. Außerdem sollte die Maßnahme stets gerichtlich bestätigt werden, wobei der BKA-Chef bei dringlichen Situationen auch kurzfristig ohne Bestätigung agieren könnte.
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Hauptgegner der Maßnahmen war die Union, der das Paket nicht weit genug geht. Auch FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle meinte, dass es nicht ausreichend sei, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Auch AfD und BSW positionierten sich aus unterschiedlichen Gründen gegen das Gesetz. Währenddessen zeigten sich SPD und Grüne zufrieden.
Jedoch scheiterte der Gesetzesentwurf in der Länderkammer, deren Zustimmung das Paket benötigt hätte: Im Bundesrat sprachen sich CDU/CSU-Mitglieder aus Bayern, Baden-Württemberg und Berlin gegen das Paket aus. Die Ampel-Regierung würde ihrer Meinung nach nicht genug Maßnahmen vorsehen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich danach kritisch gegenüber dem Ergebnis, sie habe kein Verständnis für die Blockierung durch CDU/CSU.
Sowohl Bundestag als auch Bundesrat/Länderkammer haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen und einen Kompromiss zu finden. Stimmen beide Organe nach möglichen Entwurfsänderungen durch den Ausschuss für das Gesetz, wird es verabschiedet, sonst gilt es als gescheitert.