Die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich letzte Woche auch zu möglichen Reformen beim ÖRR beraten. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird es bis 2027 zwar nicht geben. Die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk sollen dafür schlanker werden.
Auf der Ministerpräsident:innenkonferenz (MPK) in Leipzig haben sich die Länderchef:innen in der letzten Woche unter anderem zu verschärften Asylregelungen beraten und den sogenannten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) beschlossen. Dieser sieht hier weitreichende Änderungen für die Struktur betroffener Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF oder Deutschlandfunk vor.
Die Entscheidung über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages wurde zunächst vertragt. Nach aktuellen Angaben soll dieser bis 2027 nicht ansteigen, anschließend soll er per Verordnung bestimmt werden. Nach Informationen verschiedener Medien gehen die Ministerpräsident:innen mit dem Vorhaben konform, bisher wurde jedoch kein verbindlicher Beschluss gefasst, da die Details noch ausgearbeitet werden.
Die weitere Beratung zum Thema Beitragserhöhungen soll erst im Dezember diesen Jahres stattfinden, so der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweizer (SPD). Die Beitragskommission KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hatte zuvor empfohlen, den Beitrag von 18,38 Euro auf 18,94 Euro pro Monat anzuheben.
Starke rechtliche Bindung durch Bundesverfassungsgericht
Den Rundfunkbeitrag per Verordnung festzusetzen, ist keine neue Idee, sondern die Länderchef:innen folgen dabei einem Rat des Bundesverfassungsgerichts: In Urteilen von 2007, sowie im Jahr 2021 zum Rundfunktbeitragsstaatsvertrag (RBStV) empfahlen die Richter:innen aus Karlsruhe eine Festsetzung des Rundfunkbeitrages per Verordnung. Das würde bedeuten, dass die KEF-Empfehlung per Erlass festgesetzt wird.
Eine Zustimmung durch den Landtag ist dann nicht mehr erforderlich. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit ein Veto einzulegen, wenn sie mit der KEF-Berechnung nicht zufrieden sind. Wird dem neuen Verfahren zugestimmt, soll dieses ab 2027 gelten. Für den Fall, dass die Empfehlung des KEF dann bei der allgemeinen Teuerungsrate liegt, würde auch der Rundfunkbeitrag automatisch steigen.
Die Zustimmung der Länder ist nicht die einzige offene Frage. Zurzeit hagelt es Kritiken aus den Reihen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk – unter anderem deshalb, weil ein großer Teil der Sparmaßnahmen erst nach Ablauf der Verträge Wirkung zeigen wird. Laut den Sendern droht ohne steigenden Rundfunkbeitrag bis dahin eine Unterfinanzierung. Diesen bleibt dann nach dem Beschluss noch die Klagemöglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht. Denn grundsätzlich darf die Politik nur unter besonderen Bedingungen von den Empfehlungen der KEF abweichen.
Rundfunkprogramm soll schlanker werden
Die Ministerpräsident:innen berieten sich jedoch nicht nur zum Rundfunkbetrag. In Zukunft soll auch das generelle Angebot deutlich reduziert werden. Von 70 Hörfunksendern sollen nur 53 weiterbetrieben werden – 17 Kanäle fallen also weg. Bei den Hauptsendern ARD und ZDF wird es zunächst keine Veränderung geben. In den Spartensendern – derzeit gibt es davon 10 – soll das Programm aber ausgedünnt werden. Die Angebote wurden dabei in drei große Bereiche eingeteilt: „Information”, „Jüngere” und „Kultur”.
So sollen vom informativen Spartenprogramm zwei der zur Zeit vier Sender – Phoenix, Tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-info – gestrichen werden. Im Bereich „Jüngere“ soll es in Zukunft drei statt vier Sendern geben, hier sollen KIKA und FUNK vollständig erhalten bleiben, während ZDFneo und one voraussichtlich kooperieren werden. Im Kulturbereich soll Arte zu einer europäischen Kulturplattform ausgebaut werden, eventuell sollen hier Inhalte von 3sat eine Rolle spielen. Welche Sender gestrichen werden oder kooperieren sollen, entscheiden ARD und ZDF am Ende aber selbst.
Außerdem sollen für das Online-Angebot strengere Beschränkungen gelten. Hier spielt das Verbot der Presseähnlichkeit eine Rolle: dieses soll strikter umgesetzt werden. Unter anderem bedeutet das, dass es in Zukunft weniger Text und mehr Videoinhalte geben wird. Eine sogenannte Positiv-Liste soll festlegen, was noch zulässig ist. Damit möchte der ÖRR auch dem ökonomischen Druck gegenüber privaten Sendern standhalten. Das öffentliche Angebot sinkt also im Vergleich zu kommerziellen, reichweitenstarken Angeboten.