Nach drei Jahren Untersuchungshaft und einem langwierigen Prozess sind Ihsan Cibelik, Özgül Emre und Serkan Küpeli nun in Düsseldorf verurteilt worden. Die Verurteilung der drei Antifaschist:innen aus der Türkei erfolgt mit Hilfe des Repressionsparagrafen 129.
In Düsseldorf sind drei Antifaschist:innen wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ gemäß Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) zu Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt worden. Allen drei wird vorgeworfen, führende Positionen in der Organisation Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtuluş Partisi-Cephesi, DHKP-C) bekleidet zu haben. Die DHKP-C sieht sich in einem bewaffneten Kampf gegen den faschistischen türkischen Staat und führte in den vergangenen Jahren mehrere Guerilla-Aktionen in der Türkei durch.
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Ein Teil der Haftzeiten würde durch die ungewöhnlich lange und harte Untersuchungshaft als abgegolten gelten, so dass Serkan Küpeli auf freien Fuß käme. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der repressive Paragraph 129
Seit ihrer Festnahme im Mai 2022 sitzen Ihsan Cibelik, Özgül Emre und Serkan Küpeli in Untersuchungshaft. Der §129, ser die „Bildung krimineller Vereinigungen“ unter Strafe stellt, wird immer wieder willkürlich zur Repression fortschrittlicher politischer Gruppen eingesetzt. Schon im vergangenen Jahr hat sich deshalb ein Protest und eine Solidaritätsbewegung gegen die Inhaftierung formiert. Eda Deniz Haydaroglu vom Komitee – Weg mit den Paragraphen 129 A&B ist sogar für über 300 Tage in einen Hungerstreik gegen den Paragraphen und für die Freiheit der antifaschistischen und revolutionären Gefangenen getreten.
Ihsan, Özgül und Serkan waren in verschiedenen Teilen Deutschlands politisch aktiv und haben etwa Demonstrationen, Kulturveranstaltungen oder Konzerte organisiert. Ihsan Cibelik ist dazu Musiker in der bekannten politischen Musikgruppe Grup Yorum. Er hatte letztes Jahr erfolglos versucht, Haftentlassung für den Zweck seiner Krebsbehandlung zu beantragen. Er wurde zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.
Ob die Anwält:innen der Verurteilten in Revision gehen werden, ist noch nicht bekannt.