K.o.-Tropfen – kein gefährliches Werkzeug!?

In einer Entscheidung des Landgerichts Dresden wurde ein Mann vor kurzem zu drei Jahren und fünf Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nachdem er zwei Frauen heimlich K.o.-Tropfen verabreicht hatte. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung nicht rechtens sei.