Die ver.di-Betriebsgruppe der FU Berlin rief im Januar 2024 zum Protest gegen die AfD und die Spar- und Abschiebepolitk der Ampelregierung auf. Dabei prangerte sie Verstöße der Universität hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Rassismus an. Darauf folgten Abmahnungen.
Am 5. Dezember entschied das Arbeitsgericht Berlin: Die Abmahnung des Vorstandsmitglieds der ver.di-Betriebsgruppe – gleichzeitig auch freigestellter Personalrat – ist rechtens. „Tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich, antidemokratisch“, hatte das heute abgemahnte ver.di-Mitglied damals die Bedingungen an der Freie Universität zusammengefasst.
In einem Protestaufruf der ver.di-Betriebsgruppe gegen die Ampel-Parteien und die Faschisierung war die Freie Universität Berlin stark kritisiert worden: Der Rechtsruck werde den Aufrufenden zufolge auch von der FU voran getrieben, da sie u.a. die Voraussetzungen dafür schaffe. Als Faktoren dieser Verschärfung wurden u.a. prekäre Arbeitsbedingungen in Arbeitsbereichen, die zuvorderst von migrantischen Kolleg:innen ausgeübt werden, und auch die Bekämpfung der Initiative der Arbeiter:innen im Kampf um ihre Mitbestimmung benannt.
Tarifverstöße bestätigt
Die Uni-Leitung diskreditierte die Aufdeckung der Zustände als „Verleumdung” und mahnte insgesamt mindestens vier Personen der Betriebsgruppe ab. Laut der Universität seien die Vorwürfe nicht gedeckt von der freien Meinungsäußerung – letztlich sind es aber in den meisten Punkten gerichtlich bestätigte Tatsachen.
Die Tarifverstöße wurden dokumentiert und auch von der FU-Leitung im Fall der nicht gezahlten Zulagen zugegeben. Die Nachzahlung erfolgten jedoch anscheinend bis heute nicht. Die betroffenen Veterinärmediziner:innen und Techniker:innen drohten deshalb nach ganzen 14 Monaten des Wartens sogar mit Streiks, um endlich den ihnen zustehenden Lohn für Rufbereitschaft und Überstunden zu erhalten.
Auch die im Aufruf benannte Mitbestimmungsfeindlichkeit wurde gerichtlich bestätigt: Bezogen auf den Personalrat wurde beim Mitbestimmungsrecht in der Dienstplan-Gestaltung nachweislich gegen Vorschriften verstoßen, und die Benachteiligung der fremdangestellten, mehrheitlich migrantischen Reinigungskräften anerkannt.
Meinungsfreiheit laut Gericht überschritten
Trotz alledem erklärte das Arbeitsgericht die freie Meinungsäußerung letztlich als überschritten. Damit bestärkt es die FU in ihrem repressiven Umgang mit politischem Engagement und Widerstand gegen Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz.
Die sozialistische Organisation Betriebskampf wiederholte nun ihre Solidarität mit den ver.di-Aktiven der Universität. Auch ordnen sie die Abmahnungen in den größeren Kontext von Repression an der Berliner Hochschule ein:
„Die Abmahnungen des FU-Präsidiums reihen sich ein in eine Zuspitzung von Repressionen gegen aktive Kolleg:innen und Studierende, an der FU und darüber hinaus. Das brutale Vorgehen gegen die Palästina-Camps an Unis, die neuen Hochschulgesetze, die Kündigung der Kollegin Inés, aber auch die Schließung der Jugendklubs von Frieda e.V. sind alles Angriffe auf diejenigen von uns, die im Angesicht von Krieg und Krise widerständig sind und sich gegen Ungerechtigkeiten organisieren“, so die Betriebsorganisation.
Berlin: Protestcamp an der Freien Universität von der Polizei geräumt