2025 ist da – und mit ihm kommen auch einige politische Veränderungen. Aber was können wir, die Arbeiter:innenklasse Deutschlands, vom neuen Jahr erwarten? Sollten wir uns eine neue Gym-Membership gönnen oder lieber das Anlegen eines Sparkontos auf unsere Liste mit Neujahrsvorsätzen schreiben? – Ein Kommentar von Alexandra Baer.
2025. Das Jahr, in dem wir Donald Trump nun schon zum zweiten Mal als Präsident der Vereinigten Staaten erleben werden und in dem Rudolf Steiners Tod sich zum hundertsten Mal jährt (obwohl seine Philosophie leider nicht mit ihm gestorben ist). Hoffentlich das Jahr, in dem die Ermordung und Vertreibung von tausenden Palästinenser:innen ein Ende nimmt und die Rojava-Revolution in Nord-Ost-Syrien gegen die mit deutschen Waffen ausgerüstete Türkei verteidigt werden kann.
Das Jahr, in dem die Pille ihren 65. Geburtstag feiert und der Klassiker „Clueless“ 30 Jahre alt wird. Aber auch das Jahr, in dem der Zweite Weltkrieg seit 80 Jahren vorbei ist – und das Jahr, in dem eine faschistische Partei bei der anstehenden Bundestagswahl zu den stärksten Kräften gehören könnte und in dem wir abermals wählen können, welche der anderen bürgerlichen Parteien ihre Koalitionsversprechungen an uns brechen darf.
In all der Unsicherheit, was kommen wird, wissen wir zumindest ein paar Dinge jetzt schon sicher: Vieles wird teurer, teilweise bekommen wir etwas mehr Geld, teilweise aber auch nicht. Was genau kommt auf uns zu?
Deutschlandticket und Fahrkarten teurer
Der Preis für das Deutschlandticket wird ab dem 1.1.2025 von 49 Euro auf 58 Euro erhöht. Seit dem 15. Dezember 2024 steigen die Preise für Flex-Fahrkarten und Zeitkarten im Fernverkehr um durchschnittlich 5,9 Prozent. Grund dafür seien die steigenden Personalkosten aufgrund der jüngsten Tarifabschlüsse der Deutschen Bahn mit der Eisenbahngewerkschaft GDL im März 2024 und der EVG im September 2023.
Pünktlicher wird die Bahn dadurch aber wahrscheinlich nicht – im November 2024 kamen zumindest noch fast 40 Prozent der ICE- und IC-Züge zu spät an ihrem Ziel an.
Höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollen erhöht werden. Ebenso steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro jährlichem Einkommen auf 66.150 Euro, was 5.512,50 Euro im Monat entspricht. Diese Grenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. So zahlt beispielsweise ein angestellter Arzt, der gut 100.000 Euro im Jahr verdient, trotzdem nur gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gemessen an der Höhe von 66.150 Euro. Alles Einkommen darüber ist beitragsfrei.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist im Gegensatz zu der Beitragserhöhung für die meisten Arbeiter:innen in Deutschland vorteilhaft. Dennoch bleibt die Frage, warum wir überhaupt eine Beitragsbemessungsgrenze haben? Warum zahlen reichere Versicherte in Deutschland ab einem bestimmten Punkt proportional nicht mehr Beiträge im Verhältnis zu ihrem Einkommen? Alltäglicher Unsinn im Kapitalismus.
Mehr CO2-Steuer, höheres Rentenalter, teurere Mieten
Im Jahr 2025 wird auch die CO2-Steuer von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO2 erhöht, was in höhere Preise für Benzin, Öl und Gas resultiert. Spüren werden das vor allen Dingen kleinere Betriebe, aber ganz besonders ihre Konsument:innen: Werden die Kosten höher, steigen auch die Preise, und am Ende sind es wieder die Arbeiter:innen, die zur Kasse gebeten werden.
Außerdem steigt das reguläre Renteneintrittsalter im neuen Jahr auf 66 Jahre und vier Monate. Bis 2031 soll es auf 67 Jahre erhöht werden, was all diejenigen nach 1964 Geborenen betrifft.
Ob sich der Wohnungsmarkt im neuen Jahr magischerweise entspannen wird, müssen wir abwarten. Bisher sieht es jedoch nicht danach aus: In Hamburg kostete beispielsweise ein WG-Zimmer durchschnittlich 620 Euro (zum Vergleich: im Jahr 2019 waren es noch 450 Euro), in Berlin derzeit 640 Euro. Letzteres Beispiel bedeutet einen Anstieg von 16 Prozent seit Mitte 2022.
Der aktuelle BAföG-Höchstsatz beträgt in diesem Wintersemester hingegen gerade einmal 992 Euro, wovon nur 360 Euro für die Miete vorgesehen sind. Im Wintersemester 2023/24 hat das jedoch bei 86 Prozent der Studierenden nicht ausgereicht. Kein Wunder: BAföG-Bezieher:innen aus Berlin haben bei Abzug der durchschnittlichen Miete noch 352 Euro monatlich zum Leben – das reicht bei den Lebensmittelpreisen gerade mal zum Einkaufen und zum Essen in der Mensa.
Bürgergeld- und Sozialhilfesätze bleiben gleich
Anders als die erhöhten Kosten, die auf Arbeiter:innen zukommen, bleiben die Bürgergeld- und Sozialhilfesätze unverändert: Der Regelsatz liegt bei 563 Euro im Monat für Alleinstehende.
Bürgergeld war schon seit Monaten Streitthema Nummer 1 in der Ampelkoalition: CDU/CSU und FDP fordern schon seit langem Einschnitte beim Bürgergeld, die SPD stand dem bisher eher skeptisch gegenüber. Fraktionschef Rolf Mützenich hat jedoch vor einigen Tagen angedeutet, dass sich seine Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl im Februar Änderungen beim Bürgergeld vorstellen könne.
Für Geflüchtete schließlich, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sinken die Leistungen in den ersten 36 Monaten in Deutschland.
Erhöhung des Mindestlohns – Erhöhung von Wohngeld und Kindergeld
Eine positive Veränderung, welche die Bundesregierung geradezu auf Dauerschleife betonte, ist die Erhöhung des Mindestlohns – jedoch auf nur 12,82 Euro/Stunde, also 41 Cent mehr als im Vorjahr. Bei einer Vollzeitstelle von 40 Stunden pro Woche bedeutet das ein Plus von etwa 65,60 Euro pro Monat. Aber hey, immerhin kann man sich davon das neue Deutschlandticket und einen Kaffee plus Brötchen beim Bäcker besorgen!
Auch das Wohngeld wird um 15 Prozent erhöht, was etwa 30 Euro monatlich entspricht, und es gibt zudem ganze 5 Euro mehr an Kindergeld. Angesichts der Mietpreise und der Inflation der letzten Jahre wirkt das, als würde man mit einem Eimer Wasser bei einem Großbrand antanzen und von den Anwohner:innen verlangen, dass sie sich auch noch darüber freuen. BAföG-Empfänger:innen sind ironischerweise sowieso grundsätzlich nicht wohngeldberechtigt.
Wir können also sehen: Rosig sieht es nicht aus – egal, welche von den bürgerlichen Parteien bei der Neuwahl gewinnen wird. Vielleicht lohnt es sich, die Neujahrsvorsätze noch einmal anzupassen: weg von Selbstoptimierung, hin zu politischer Organisierung?!