Auslieferung von Maja: Gericht erklärt Rechtswidrigkeit, Repression wird fortgesetzt
Seit Juni 2024 sitzt die junge antifaschistiche Person Maja in Isolationshaft unter widrigsten Bedingungen in einem ungarischen Gefängnis. Nun erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass die Auslieferung Majas von Dresden nach Budapest rechtswidrig war. Unterdessen offenbart die Repression gegen zahlreiche weitere Antifaschist:innen, den unbedingten Verfolgungswillen des deutschen Staates.
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