Körperliche Selbstbestimmung bleibt in der Ferne
Seit der letzten Sitzung im Bundestag ist klar: In dieser Legislaturperiode wird es zu keiner Entscheidung mehr bezüglich des umstrittenen Paragrafen 218 kommen. Der Paragraf regelt das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen sowie deren Straffreiheit unter bestimmten Umständen. Die körperliche Selbstbestimmung von Frauen und Schwangeren rückt damit weiterhin in die Ferne.
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