Zeitung für Solidarität und Widerstand

Das K.O.M.I.T.E.E.: Militante Aktivisten stellen sich dem deutschen Staat

Die internationalistischen Aktivisten Thomas Walter und Peter Krauth stellen sich in dieser Woche den deutschen Behörden. Hintergrund ist eine Vereinbarung mit der Bundesanwaltschaft. Vorgeworfen wird ihnen die Beteiligung an erfolgreichen und gescheiterten Brandanschlägen in den 1990er-Jahren.

Mit Thomas Walter und Peter Krauth wollen sich in dieser Woche zwei deutsche Aktivisten den deutschen Behörden stellen. Gesucht werden sie seit fast 30 Jahren, weil Ihnen vorgeworfen wird, als Teil der militanten Organisation Das K.O.M.I.T.E.E. an einem letztlich gescheiterten Sprengstoffanschlag auf das damals im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau beteiligt gewesen zu sein.

Vor dieser Aktion hatte sich die Struktur auch zu einem Brandanschlag auf das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde bekannt. Dieser ist aber inzwischen verjährt. In beiden Fällen stand neben dem Kampf gegen den deutschen Militarismus auch die Solidarität mit den Kämpfen der kurdischen Bevölkerung und ihrer Guerilla im Zentrum ihrer politischen Begründung.

Gemeinsam mit ihrem Mitstreiter Bernhard Heidbreder hatten sich die beiden über Jahre dem Zugriff des deutschen Staats entzogen. Erst 2017 tauchten Thomas Walter und Peter Krauth in Venezuela auf und beantragten Asyl in dem Land. 2014 war bereits Bernhard Heidbreder dort aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Er verstarb im Jahr 2021 an Krebs.

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Deal mit Bundesanwaltschaft

Dass sich die beiden Aktivisten jetzt dem deutschen Staat stellen, basiert offenbar auch auf einem Deal mit der Bundesanwaltschaft. Gegenüber der taz stellte eine ihrer Sprecher:innen ein geringes Strafmaß für die beiden in Aussicht, da die ihnen vorgeworfenen Taten lange zurücklägen und es sich ohnehin nur um einen Versuch gehandelt habe.

Nach Angaben von Verteidiger und Rechtsanwalt Lukas Theune ist Gegenstand der Vereinbarung mit der Bundesanwaltschaft auch, dass beide die ihnen vorgeworfenen Taten gestehen. Der Prozessauftakt ist bereits für den 17. März im Berliner Kammergericht angesetzt.

Offenbar war es auch zuvor schon immer wieder zu derartigen Verhandlungen mit der Bundesanwaltschaft gekommen, wobei diese über Jahre weiterhin auf einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren beharrte. Nun scheint eine Bewährungsstrafe in Aussicht zu stehen.

Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zu den üblichen und etablierten Prinzipien von revolutionären und militanten Aktivist:innen, vor Gericht weder sich selbst noch andere zu belasten. Der militante Widerstand, den die Gruppe in den 1990er-Jahren gezeigt hat, ist trotzdem auch heute noch von großer Bedeutung.

Insgesamt ist es ihnen gelungen sich über fast drei Jahrzehnte dem langen Arm der deutschen Justiz zu entziehen.

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