Die Marxistische Abendschule Hamburg (MASCH) hat sich gegen jahrelange staatliche Diffamierung erfolgreich zur Wehr gesetzt – und nun vor Gericht Recht bekommen. Dass es dem Verfassungsschutz nicht um objektive Sicherheitsbelange, sondern um politische Repression geht, war von Anfang an klar. – Ein Kommentar von Esther Zaim.
Es ist ein Erfolg, der nicht nur die Marxistische Abendschule Hamburg (MASCH )betrifft, sondern ein deutliches Zeichen gegen die autoritären Tendenzen in der Bundesrepublik setzt. Doch dem juristischen Sieg ging ein zäher, mehrjähriger Rechtsstreit voraus.
Im Zentrum: Die Erwähnung der MASCH im Hamburger Verfassungsschutzbericht, die gravierende Folgen hatte. Bereits 2018 wurde dem Verein vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen – mit dem Ergebnis, dass dringend benötigte Fördermittel durch die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (LpB) wegbrachen. Die Last für Raummieten und Veranstaltungen ruhte fortan allein auf den Schultern der rund 30 aktiven Mitglieder des Vereins.
Feindbild Rot
Die Begründung des Hamburger Verfassungsschutzes (VS) liest sich wie ein Rückgriff auf eine veraltete Feindbildlogik: Man beruft sich auf eine angebliche „traditionelle Nähe zur DKP“ und zieht Verbindungen zur Vereinsgründung in den 1980er Jahren. Als Beleg für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der MASCH dient unter anderem die Herausgabe des Buchs mit dem Titel „Aufhebung des Kapitalismus. Die Ökonomie einer Übergangsgesellschaft“ – ein Werk marxistischer Theorie aus dem Jahr 2015.
Dass der Verfassungsschutz in seiner Argumentation zunehmend auf juristische Absicherung achtet, deutet er selbst an – nicht ohne Häme: Die Klagefreudigkeit linker Organisationen habe zugenommen, weshalb man nun stärker auf „Rechtssicherheit“ in den Berichten achte. Ein unfreiwilliges Eingeständnis also: Die Behörde weiß offenbar um die Fragwürdigkeit ihrer Methoden.
Zusätzlich versucht man, die MASCH über „Querverbindungen“ zu sogenannten linksextremen Gruppen zu diskreditieren – unter anderem durch den Verweis auf regelmäßige Besuche ihrer Mitglieder in der Wilhelmsburger MASCH, wie auch wegen ihrer Verbindung zur Ernst-Thälmann-Gedenkstätte. Ein angeblich fehlendes „distanzierendes Verhalten“ wird zum Vorwand, ein „Gesamtbild“ zu konstruieren – das sich faktisch jedoch allein auf ideologische Zuschreibungen stützt. Dass ein einzelnes MASCH-Mitglied auch DKP-Mitglied ist, dient dem Verfassungsschutz als weiterer „Beleg“.
Marxistische Bildungsarbeit wird kriminalisiert
Die MASCH selbst weist alle Vorwürfe entschieden zurück. In einer Stellungnahme betont der Verein: „Wir sind eine Bildungsorganisation für junge Menschen, die Räume der Universität Hamburg nutzt. Marxistische Bildungsarbeit zu kriminalisieren und unter Generalverdacht zu stellen, ist undemokratisch.“ Man solidarisiere sich mit anderen linken Organisationen, die auf ähnlich fragwürdiger Grundlage in den VS-Berichten diffamiert würden.
Der Verfassungsschutz, so MASCH weiter, arbeite „faktisch unfundiert“ und folge deutlich „politisch motivierten Mustern“. Die Unterstellung, eine Tarnorganisation zu sein, weist die MASCH als böswillige Falschbeschuldigung zurück. Man verstehe sich als „Forum und Begegnungsstätte für intellektuellen Austausch über marxistische Theorien und kritisches Denken entgegen der kapitalistischen Ökonomie.“
In diesem Kontext verweist der Verein auch auf den jahrelangen behördlichen Skandal rund um die Nennung des VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht – ein weiteres Beispiel für die politisch gefärbte Praxis eines behördlichen Apparats, der sich laut Eigenbezeichnung als „Frühwarnsystem“ für die Demokratie stilisiert, aber selbst demokratische Grundrechte im großen Ausmaß untergräbt.
Widerstand – vor Gericht und darüber hinaus
Auch wenn die Vorzeichen durch politische Schieflagen im Verfahren alles andere als günstig waren, setzte sich die MASCH vor Gericht durch. Der juristische Beistand des Vereins lieferte eine fundierte und überzeugende Verteidigung, die nicht nur die Widersprüchlichkeit der Vorwürfe offenlegte, sondern auch spürbaren Druck auf das Gericht ausübte.
Das Urteil bestätigt: Auch unter schwierigen Bedingungen lohnt es sich, den Rechtsweg zu beschreiten. Die MASCH unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern juristisch und politisch entschlossen zu reagieren. Eine solidarische und widerständige Haltung – sowohl im Gerichtssaal als auch darüber hinaus – ist notwendig, um staatlicher Diskreditierung und repressiver Behördenpraxis etwas entgegenzusetzen.
Der Erfolg vor Gericht ist somit nicht nur ein juristischer Sieg, sondern ein Signal für alle progressiven Kräfte, sich nicht spalten zu lassen – sondern organisiert und mutig zu bleiben.