TVöD: Pflicht zur Verfassungstreue für Auszubildende und Dual-Studierende
Die Übernahme von Auszubildenden und Dual-Studierenden wird im TVöD an die Bedingung geknüpft, sich „zur freiheitlich demokratischen Grundordnung“ zu bekennen. Politisch aktive junge Menschen werden hiermit von Bund und ver.di auf Staatslinie gebracht. – Ein Gastkommentar.
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