Im letzten Monat beschloss das ungarische Parlament ein Verbot der Pride-Demonstrationen mit hohen Strafen und verankerte außerdem das binäre Geschlechtssystem mit einer Änderung in der Verfassung. Seitdem hält der Gegenprotest vor allem in Budapest an.
Vergangenen Montag beschloss das ungarische Parlament mit einer großen Mehrheit von 140 Stimmen bei 21 Gegenstimmen die vom ultrarechten Ministerpräsidenten Viktor Orbán vorgeschlagenen Änderungsanträge der Verfassung. Ähnlich zu den Maßnahmen in den USA verankert nun eine Umgestaltung der ungarischen Verfassung, dass es nur zwei Geschlechter gäbe. Nicht-binären Personen sowie intergeschlechtlichen Menschen wird damit ihre Existenz abgesprochen. Schon seit 2020 ist es für trans Personen in Ungarn unmöglich, ihren amtlichen Geschlechtseintrag zu ändern.
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Hetze gegen LGBTI+ unter dem Deckmantel des Kinderschutzes
Im zweiten Änderungsantrag wird erklärt, „dass das Recht der Kinder auf moralische, körperliche und geistige Entwicklung Vorrang vor allen anderen Grundrechten außer dem Recht auf Leben habe.“ Hintergrund für die zweite Änderung ist das am 18. März beschlossene Gesetz, das unter dem Deckmantel des „Kinderschutzes“ die „Darstellung oder Propagierung“ von Homosexualität für Minderjährige verbietet. Durch die öffentliche „Darstellung von Homosexualität“ auf Pride-Paraden würden diese deshahalb verboten werden. Da sich dies jedoch mit dem Versammlungsrecht kollidieren könnte, wurde nun mit der Verfassungsänderung beschlossen, dass das durch das Gesetz beschlossene Verbot Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Versammlung hat.
Innerhalb der letzten vier Wochen sind immer wieder tausende Protestierende in Budapest gegen das Gesetz und nun auch gegen die Verfassungsänderung auf die Straße gegangen. Diese Proteste wurden bisher zu einem großen Teil durch die Organisation der Budapest Pride und liberalen Oppositionsparteien getragen. Diese versuchten unter anderem, durch Blockaden von Brücken oder durch Garagen den Zugang zum Parlament zu verhindern.
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Harte Repression für Beteiligung an Pride
Das am 18. März beschlossene Gesetz regelt unter anderem auch die Strafe für die Teilnahme an Veranstaltungen wie zum Beispiel der Budapest Pride. Sie soll sich auf etwa 200.000 Forint – also rund 490 Euro – belaufen, was etwa dem ungarischen Monatslohn entspricht. Um Teilnehmer:innen einfacher identifizieren zu können, wurden durch das Gesetz auch die Befugnisse der Polizeibehörden erweitert, die damit auch Gesichtserkennungssoftware verwenden dürfen.
Besonders hart betroffen sind Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Ihnen soll ihre ungarische Staatsbürgerschaft für bis zu zehn Jahre entzogen werden können, wenn sie „als Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit eingestuft werden“.
Die Organisator:innen der Proteste von Budapest Pride warnten, dass Orbáns Maßnahmen „nicht der Kinderschutz, sondern der Faschismus“ seien. Trotz der angedrohten Sanktionen plant der Budapest Pride weiterhin, die Demonstration am 28. Juni durchzuführen.