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SPD will Steuerentlastungen für Unternehmen

Ein Gesetzesentwurf mit Steuerentlastungen für Unternehmen soll am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden. Mit einem „Investitionsbooster“ will Finanzminister Klingbeil die Wirtschaft ankurbeln. Schon jetzt leiden ÖPNV und soziale Angebote unter der Umverteilung von unten nach oben.

Die neue Regierung von CDU und SPD setzt Prioritäten: Finanzminister Lars Klingbeil plant am Mittwoch einen Gesetzesentwurf mit Steuererleichterungen im Regierungskabinett zu beschließen. Enthalten darin ist ein Blumenstrauß an Abschreibungen, eine Senkung der Körperschaftssteuer und Anreize für den Erwerb von E-Autos als Firmenwägen.

Die Steuererleichterungen für Unternehmen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem der Bundeshaushalt für das laufende Jahr noch nicht beschlossen wurde – und vor der Sommerpause des Bundestages auch nicht beschlossen werden wird. Die Haushaltsfrage, an der die Ampelregierung im November vergangenen Jahres zerbrochen ist, bleibt nach wie vor offen. Mit den Sondervermögen hat sich die Regierung vorerst Spielräume geschaffen um Investitionen anzukurbeln und aufzurüsten.

Jedoch sorgen stagnierende Steuereinnahmen für neue Herausforderungen. So wird der Bundeshaushalt bis 2029 mit 33,3 Milliarden Euro weniger auskommen müssen als noch im Oktober berechnet wurde. Die parallelen und langfristigen Steuererleichterungen für Unternehmer:innen werfen Fragen auf. Zum Beispiel, woher Mittel für weitere kostspielige Projekte wie die militärische Zeitenwende herkommen sollen.

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Die Maßnahmen im Überblick

Der Gesetzesentwurf sieht folgende Maßnahmen vor: Einen „Investitionsbooster“ in den Jahren 2025, 2026 und 2027, mit dem Unternehmen steuerliche Abschreibungen von 30 Prozent auf Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter verbuchen können. Dazu gehören zum Beispiel neue Maschinen und Fahrzeuge sowie sonstige Ausstattungen von Büros und Produktionsstandorten.

Daran anschließend soll eine Senkung der Körperschaftssteuer erfolgen. Die Körperschaftssteuer wird auf Unternehmensgewinne erhoben. Sie soll von aktuell 15 Prozent in fünf Schritten auf 10 Prozent ab dem 1. Januar 2028 gesenkt werden. Parallel dazu soll auch die Einkommenssteuer für Personenunternehmen gesenkt werden. Damit sollen mittlere und Kleinbetriebe auch von Steuersenkungen profitieren.

Mit der Reform der Forschungszulage sollen Unternehmen zudem bestimmte Forschungsausgaben besonders steuerlich geltend machen können.

Zusätzlich soll eine steuerliche Förderung für die Anschaffung von E-Autos als Firmenwägen eingeführt werden. E-Autos mit einem Stückpreis von bis zu 100.000 Euro, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 neu gekauft werden, wären davon betroffen. Sie könnten im ersten Jahr ihrer Anschaffung zu 75 Prozent abgeschrieben werden. Damit soll ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden auf Elektro-Mobilität umzusteigen, wovon auch die angeschlagene E-Auto-Produktion profitieren soll.

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Wer bezahlt das?

Die Steuererleichterungen werden sowohl Bund, Länder und Kommunen betreffen und ihre Haushaltsspielräume einschränken. Bereits jetzt sind die Landesregierungen dazu gezwungen, Haushaltslöcher in Milliardenhöhe zu stopfen. In Berlin müssen beispielsweise für das laufende Jahr noch 3 Milliarden Euro eingespart werden. Das betrifft unter anderem die Hochschulen, soziale und kulturelle Angebote sowie den öffentlichen Nahverkehr.

Das passt zu der Forderung von Finanzminister Klingbeil, dass er Einsparungen in jedem Bereich erwarte. Für seine aktuellen Pläne wird er jedoch noch die Zustimmung des Bundesrats benötigen.

Neben den eingeforderten Kürzungen sind auch Steuererhöhungen in anderen Bereichen denkbar, in denen die Arbeiter:innenklasse betroffen ist. Die Einführung von Zucker- oder Fleischsteuern sowie eine Erhöhung des CO2-Preises oder der Tabak- und Benzinsteuer wären nur einige der Möglichkeiten, von unten nach oben zu verteilen.

Insgesamt werden die Mindereinnahmen schrittweise wachsen. Von voraussichtlich nur 630 Millionen Euro im laufenden Jahr, vier Milliarden Euro im Jahr 2026 bis hin zu 17 Milliarden Euro im Jahr 2029. Welche Steuergeschenke noch zu weiteren Mindereinnahmen beitragen werden, kann nur ein Blick in die Kristallkugel beantworten.

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