Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Zurückweisung von drei Somalier:innen an der deutschen Grenze rechtswidrig war. Der Innenminister will trotzdem weiter an der Maßnahme festhalten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Anfang Mai neben einer Verstärkung der Grenzkontrollen die Anweisung ausgegeben, Asylsuchende an der Grenze direkt zurückzuweisen – auch ganz ohne Verfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag festgestellt, dass die Zurückweisung im Fall dreier Somalier:innen rechtswidrig war.
Man müsste den Geflüchteten zumindest erklären, welches andere Land für ihren Asylantrag zuständig wäre, bevor man sie abweise. Die drei Somalier:innen sind nach Polen zurückgeschickt worden. Dobrindt kündigte an, trotz des Gerichtsurteils weiter an den Zurückweisungen festhalten zu wollen.
Es handle sich bei der Entscheidung des Gerichts lediglich um eine Einzelfallentscheidung, so der CSU-Politiker. Weiter kündigte er an, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren anzustreben. Die Entscheidung über die Zurückweisung der drei Somalier:innen fiel zuvor im Eilverfahren.
Kritik an Dobrindts Vorgehen
Dieses Vorgehen und das scheinbar geringe Interesse Dobrindts an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehen viele kritisch. Dabei geht es in der Kritik meist nicht um die Zurückweisungen und die Verstümmelung des Asylrechts an sich, sondern eher um die ignorante Art und Weise.
Dobrindt hätte schon früh gewusst, dass die Zurückweisungen rechtswidrig seien, weil schon seine Vorgängerregierung diese Maßnahme prüfen ließ und sich aufgrund der Rechtslage dagegen entschied, sie durchzusetzen – für Dobrindt nicht weiter Thema. Er ist sich sicher, im Recht zu sein und das reicht ihm für die Zurückweisungen. Zurückgenommen wurde die Maßnahme bis heute nicht.
„Haft oder Heimflug“
Und auch wenn jetzt viele das Vorgehen und die Art Dobrindts kritisieren: einen noch härteren Kurs, was Abschiebungen und die Rechte von Geflüchteten angeht, hatte der neue Innenminister schon von Anfang an angekündigt. Er sprach davon, dass Deutschland grundsätzlich offen für legale Migration sei. Dazu ist das Land rechtlich verpflichtet. Allerdings betonte er immer wieder eine „Belastungsgrenze“ und legte den Fokus auf straffällige Migrant:innen. Diese hätten zukünftig zwei Wahlmöglichkeiten: „Haft oder Heimflug“.
Wie diese Politik dann aussieht, zeigen viele erschreckende Beispiele aus den letzten Wochen: Vermehrt sollen Jugendliche und junge Erwachsene abgeschoben werden, die in Deutschland gut integriert sind, deutsch sprechen und einen qualifizierten Abschluss erwarten oder schon einen Ausbildungsvertrag haben.
Über 6.000 Abschiebungen im Quartal – Dobrindt will „Haft oder Heimflug“
Generell ist seit letztem Jahr zu beobachten, wie das Asylrecht sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene immer weiter eingeschränkt wird. Die jüngsten Forderungen der Union reihen sich somit also nahtlos ein in die Entwicklung der vergangenen Zeit.