„Eine politische Motivation“: Zwei Anklagen im Budapest-Komplex wegen versuchten Mordes
Der deutsche Staat stellt selbst Ungarn in den Schatten, wenn es um die Härte des Strafmaßes gegen Antifaschist:innen geht. Neben dem obligatorischen Paragrafen 129a und dem Vorwurf der „schweren Körperverletzung“ wird zwei Angeklagten sogar versuchter Mord unterstellt. Die Verteidiger:innen haben sich nun an die Öffentlichkeit gewandt und werfen dem Generalbundesanwalt vor, einen politischen Prozess zu führen.
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