Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundespolizei in Zukunft flächendeckend zum Einsatz von Tasern befugt sein soll. Kritiker:innen warnen vor den schweren, im Zweifelsfall tödlichen Risiken der Elektroschocks, insbesondere bei Personen mit Vorerkrankungen.
Am vergangenen Mittwoch beschloss das Bundeskabinett eine Gesetzesvorlage des Bundesinnenministeriums, die der Bundespolizei den flächendeckenden Einsatz von Elektroschockpistolen erlauben soll.
Die Elektroschockpistolen sollen in den kommenden Jahren flächendeckend eingeführt werden, so sieht es der Kabinettsbeschluss vor. Die dafür notwendige Gesetzesänderung muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden. Alexander Dobrindt (CSU) gab an, dass die dafür notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereits in den Haushaltsentwurf für dieses Jahr eingeplant sind. Zu Beginn wolle man 10.000 Geräte anschaffen.
Beim Einsatz von Elektroschockpistolen, in der Alltagssprache auch Taser genannt, werden aus einigen Metern Distanz Drähte mit pfeilförmigen Projektilen verschossen. Die Drähte verhaken sich dann in der Haut und übertragen für kurze Zeit schmerzhafte Stromstöße von etwa 50 000 Volt. Das Nervensystem der getroffenen Person wird dadurch angegriffen und für einige Sekunden außer Kraft gesetzt. Solange der Strom fließt, hat die getroffene Person also keine Kontrolle über ihren Körper und ist handlungsunfähig.
Die Bundespolizei und Regierung betonten in der Vergangenheit mehrfach, dass der Einsatz von Tasern in der Regel keine Nachwirkungen habe. Der Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Taser sogar als Zeichen der „modernen Sicherheitspolitik“, er schütze die Polizei und deeskaliere in Gefahrensituationen. Auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt Olaf Sendel bezeichnete die Taser zuletzt als „verhältnismäßiger“ als Schusswaffen und argumentierte für eine Einführung der Taser in seinem Bundesland. Sachsen-Anhalt wäre das 11. Bundesland, in dem Taser zum Einsatz kommen. Dass der Einsatz von Schusswaffen durch Taser zurückgeht, ist bisher nicht belegt.
Tasereinsätze – häufiger und tödlicher als oft dargestellt
Die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP untersuchte bereits in der Vergangenheit den Einsatz von Tasern und kommt zu einem anderen Schluss. Der Einsatz von Elektroschocks führe zu deutlich anderen Todesursachen als Munition durch Schusswaffen, die Opfer sterben an Herz- oder Kreislaufstillstand, Organversagen oder sie ersticken an Erbrochenem. Ihr Tod wird deshalb auch nicht in allen Fällen überhaupt oder ausschließlich auf den Einsatz der Taser zurückgeführt.
Laut CILIP sind seit 2018 rund 11 Todesfälle auf den Einsatz von Tasern zurückzuführen. Das widerspricht der öffentlichen Darstellung der Polizei, die in der Regel von keinen Todesfällen berichtet und Tasereinsätze als weitestgehend unproblematisch einordnet.
Das Bundesinnenministerium gibt an, dass seit 2020 in 40.000 Einsätzen nur 16-mal ein Taser eingesetzt wurde. CILIP ordnet ein, dass bei diesen Angaben nur das Ziehen der Waffe dokumentiert wird.
Wenn man die Gesamtzahlen aus Einzelangaben der Spezialeinheiten, des Streifendienstes und der Pilotprojekte zusammenzähle, dann stelle man fest, dass die Zahl von Androhungen des Tasereinsatzes ohne anschließendes Auslösen zum Beispiel in NRW im Jahr 2023 etwa dreimal so groß war. Auch das Androhen des Gebrauchs kann bereits zu starker psychischer Belastung bei Betroffenen führen.

